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Bafög und Erbschaft der Eltern

23. September 2020 11:02 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Hat es Auswirkungen auf meine BAföG, wenn mein Vater meiner Mutter 30.000 € vererbt hat?

Nein, dass Sie Geld erben wirkt sich auf Ihren BAföG-Anspruch nicht aus. Die Erbschaft gilt als Vermögen und nicht als Einkommen Ihrer Mutter.

Hallo,
momentan bin ich Student. Meine Mutter bezieht Hartz IV und ich bekomme Bafög (den Höchstsatz). Mein Vater ist verstorben. Nun hat meine Mutter erfahren, dass sie eine Summe von ca. 30,000€ geerbt hat, die zeitnah überwiesen wird . Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen war vor meiner Bafög Antragstellung. Wirkt diese Summe auf meinem Anspruch auf Bafög aus? Gilt diese Summe als Einkommen meiner Mutter oder Vermögen? Sie hat kein sonstiges Vermögen.
Vielen Dank.

23. September 2020 | 11:33

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

diese Erbschaft hat auf Ihnen BAföG-Anspruch keine Auswirkung, solange Ihre Mutter die Erbin ist.

Denn es gilt als Vermögen und nicht Einkommen der Mutter.

Und bei der BAföG-Beantragung kann nur eigenes Vermögen des Antragstellers angerechnet werden.

Das bedeutet, diese Erbschaft hat auf Ihren BAföG Anspruch keinen Einfluss.

Ihre Mutter wird es aber im Rahmen des ALG II Bezuges angeben müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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