Sehr geehrter Ratsuchender,
diese Erbschaft hat auf Ihnen BAföG-Anspruch keine Auswirkung, solange Ihre Mutter die Erbin ist.
Denn es gilt als Vermögen und nicht Einkommen der Mutter.
Und bei der BAföG-Beantragung kann nur eigenes Vermögen des Antragstellers angerechnet werden.
Das bedeutet, diese Erbschaft hat auf Ihren BAföG Anspruch keinen Einfluss.
Ihre Mutter wird es aber im Rahmen des ALG II Bezuges angeben müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
23. September 2020
|
11:33
Antwort
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