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Autoreparatur 3 Rechnungen - zu hoch

19. Mai 2006 18:55 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Unser Auto war 04.04.2006 zur ersten Reparatur,weil es Kühlwasser verlor. Dabei wurde Rechnung gestellt über Unterschutz aus/eingebaut,Wasserrohre an Boden erneuert, Kühlsystem auf Dichtigkeit geprüft, Kühlsystem entlüftet, Leitung, Schlauch, Schellen, Frostschutz und Kleinmaterial. Rechnung Arbeit 134,45 Teile 126,75 Mwst 41,79 Gesamt 302,99 €.

Am 21.04.2006 gleiches Problem wieder. Auflistung wie vorherige Rechnung plus Ölfilter aus/eingebaut und entsorgt Rechnung Arbeit 319,90 Teile 32,30 Mwst. 56,37 Gesamt 408,66 €.

Am 03.05.2006 wieder gleiches Problem. Auflistung wie beide Rechnungen zuvor incl. Ölfilter und Glysantin. Arbeit 217,22 Teile 69,89 Mwst. 45,94 Gesamt 333,05 €.

Nachdem wir sauer waren und nachgehakt haben das dies doch nicht sein kann, teilte und der Mechaniker mit es gäbe 90 m Schlauch im Kühlsystem und da könnte jederzeit der nächste kommen. Wir sollten uns lieber ein neues Auto kaufen.

Müssen wir das hin nehmen. Mein man ist Rentner und ich verdiene soviel das es uns gerade reicht. Wir haben eine Rechtsschutzversicherung ist damit vielleicht was zu machen. Die erste Rechnung ist bezahlt, die beiden anderen habe ich noch nicht gezahlt.

vielen Dank für eine schnelle Hilfe
mfG Müller

19. Mai 2006 | 19:25

Antwort

von


(204)
Kopenhagener Str. 23
10437 Berlin
Tel: +49(0)30-74394955
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sabine-Reeder-__l102523.html
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Ein Reparaturvertrag stellt einen Werkvertrag dar. Man könnte davon ausgehen, dass die Reparaturen mangelhaft war. Dann besteht die Möglichkeit die Vergütung entsprechend zu mindern.

Sie können mir gerne Ihren Versicherungsschein, die Werkstattrechnungen sowie den Reparaturauftrag per e-mail oder fax zuschicken, damit ich diesbezüglich eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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