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Autokauf - falsche Angaben

22. Juli 2019 13:04 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag. Ich habe ein Auto gekauft über mobile.der von einem "privaten Anbieter".
Der Wagen sollte neben anderen Extras eine Standheizung haben, die für mich ein ausschlaggebendes Kaufargument war.
Ich konnte das Fahrzeug besichtigen, aber nicht fahren. Es war auch nur die Frau des VK anwesend. Auf spätere Nachfrage wurde mir versichert, das das Fahrzeug eine Standheizung hat-diese würde durch das Display bedient (da ich die FB vermisste).
Für den Kaufvertrag und die Geldübergabe kam ein angeblich guter Freund ( mit einem Wagen mit französischen Kennzeichen, welchen er weit unten in der Strasse parkte).
Im Kaufvertrag war weder eine Ausweisnummer noch die Wohnadresse eingetragen, sondern die Strasse wo ich das Fahrzeug besichtigte. Alles schon etwas merkwürdig …
Dann hieß es, die Inspektionsunterlagen kämen per Post… kamen aber nie. Ich habe nur ein Whatsapp-Foto davon. Dann stellte sich im weiteren Gebrauch nun heraus, das das Fahrzeug (Ein Range Rover Vogue) weder die Zusatzheizung noch eine wirkliche Standheizung hat!
Auch eine Kopie des Ausweises wurde abgelehnt und mir dann eine angebliche Ausweisnummer zugesandt. Zum Glück haben ich von allem Screenshots gemacht.
Der Herr war selber nie Halter des Fahrzeugs… angeblich ein Firmenwagen… ich habe versucht zum eingetragenen Halter Kontakt aufzunehmen, aber der ist noch in Urlaub.
Nun fragte ich nach Preisnachlass oder Einbau der Standheizung. Zu diesem sollte heute angeblich ein Treffen stattfinden. Doch wie erwartet meldet sich der Verkäufer jetzt nicht.
Nun stellt sich die Frage: welche Rechte habe ich hier? Kann ich den Mangel einklagen? Zumal hier sowieso etwas gewaltig stinkt… es gibt zuviele Ungereimtheiten …
Wie komme ich zu der Standheizung oder dem Geld dafür? Macht eine Anzeige Sinn?
Mfg,

22. Juli 2019 | 13:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Umstände des Erwerbs sind in der Tat dubios. Möglicherweise haben Sie von einem fliegenden Händler erworben.

Ob die fehlende Standheizung einen Sachmangel darstellt, hängt davon ab, ob diese als Ausstattung vertraglich vereinbart worden ist. Hierzu kann unter Umständen eine solchen Angabe im Internetinserat genügen. Es wäre demnach vorteilhaft, wenn Sie das Fahrzeuginserat noch zur Verfügung haben. Zumindest ein Händler haftet für Inseratsangaben.

Ein Privatverkäufer hingegen kann die Haftung bis zur Grenze des Vorsatzes auch für Inseratsangaben im Kaufvertrag wirksam ausschließen. Es wäre demnach der Kaufvertrag auf einen Gewährleistungsausschluss zu prüfen.

Dass der Verkäufer gewerblich handelte, müssten Sie beweisen. Ein starkes, aber für sich genommen sich nicht ausreichendes Indiz ist natürlich die Tatsache, dass er nie im Brief eingetragen war. Ein guter Ansatzpunkt ist es daher, mit dem Vorhalter Kontakt aufzunehmen.

Die fehlenden Inspektionsunterlagen sind auch ein Mangel, wenn (beweisbar) vereinbart worden ist, dass diese mit übergeben werden.

Eine Strafanzeige führt nur zum Erfolg, wenn sich nachweisen lässt, dass der Verkäufer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat um sich zu bereichern. Hilfreich ist eine Anzeige zumindest, weil dann ggf. Identität und Aufenthaltsort des Verkäufers ermittelt werden könnten, was ja Voraussetzung zur zivilrechtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ist.

Sollte der Verkäufer greifbar sein und haften können Sie ggf. die Nachrüstkosten für eine Standheizung einfordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Christian Schilling, Dipl.-Jur.

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