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Außergerichtliche Einigung wegen Körperverletzung - Höhe der Schmerzensgeldforderung und Sicherung w

1. Oktober 2008 18:50 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Wie hoch ist mein Anspruch auf Schadensersatz bei einer Körperverletzung am Kopf und wie kann ich mich für Spätfolgen absichern?

Bei einer vorsätzlichen Körperverletzung können Sie Schmerzensgeld zwischen 4.500 und 8.500 Euro fordern. Die genaue Summe hängt von den medizinischen Unterlagen und möglichen Dauerschäden ab. Um sich vor Spätfolgen abzusichern, sollten Sie einen immateriellen Vorbehalt vereinbaren, der Ihnen ermöglicht, zukünftige Schäden geltend zu machen. Es ist ratsam, einen Anwalt vor Ort zu konsultieren, um die Ansprüche genau zu berechnen und durchzusetzen.

Hallo!

Ich bin selber vor einem Jahr bei einem Fest ohne Vorwarnung und akuten Grund mehrmals von schräg hinten auf die rechte Gesichtshälfte geschlagen worden. Ich befand mich selber in einer knieenden/sitzenden position.
Meine Brille wurde komplett zerstört, ich mußte an der Strin mit 5 Stichen (was eine DEUTLICH sichtbare Narbe hinterlassen hat) und am Augenunterlied mit 2 Stichen genäht werden, es wurden mir an einem Schneidezahn und an einem Eckzahn je eine Ecke weg gebrochen, es wurde eine Fraktur des Nasenbeins festgestellt, mein Tränenkanal am Rechten Auge wurde zerfetzt und mußte Operativ wieder her gestellt werden weswegen ich 7 Tage in einer Spezialklinik verbringen mußte. Und ich hab als Folge dessen immer wieder Rötungen zwischen Tränensack und Pupille.

Der Täter ist inzwischen Strafrechtlich verurteilt und möchte sich jetzt außergerichtlich mit mir über Schmerzensgeldsummen einigen.

Jetzt meine Fragen:
- Welche Summe kann ich fordern?
- Wie kann ich mich über evtl. Spätfolgen, die noch kommen könnten bei ihm absichern.

Herzlichen Dank im Voraus.
MfG

1. Oktober 2008 | 19:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihren Angaben und ohne Einsicht in ärztliche Gutachten werden Sie hier wegen der vorsätzlich begangenden Tat einen Betrag zwischen 4.500,00 bis 8.500 EUR fordern können.

Dieser Betrag kann nur deshalb so wage beziffert werden, da es eben an der Einsicht in die Unterlagen fehlt und auch die Frage zu klären sein wird, ob noch mit einer Heilung hinsichtlich der Rötungen zu rechnen ist, also Dauerschäden zu befürchten sind.

Daneben muss geprüft werden, ob eine Zahnversorgung noch notwendig ist, so dass Sie diesen Betrag bitte nur als allgemeine Richtlinie auffassen wollen.

Neben diesem Betrag müssen Sie den sogenannten immateriellen Vorbehalt für eventuelle Folgeschäden vereinbaren und dürfen keineswegs eine Abgeltung aller Beeinrächtigungen akzeptieren. Damit könnten Sie dann Spätfolgen geltend machen.


Hier sollten Sie mit allen Unterlagen einen Kollegen vor Ort aufsuchen und diesen dann die Ansprüche ausrechnen und geltend machen lassen, zumal der Schädiger auch diese Kosten tragen müsste. Nur, wenn bei diesem nichts "zu holen ist" müssten Sie die Kosten dann tragen. Davon gehe ich aber nicht aus, wenn eine Einigung herbeigeführt werden soll.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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