Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihren Angaben und ohne Einsicht in ärztliche Gutachten werden Sie hier wegen der vorsätzlich begangenden Tat einen Betrag zwischen 4.500,00 bis 8.500 EUR fordern können.
Dieser Betrag kann nur deshalb so wage beziffert werden, da es eben an der Einsicht in die Unterlagen fehlt und auch die Frage zu klären sein wird, ob noch mit einer Heilung hinsichtlich der Rötungen zu rechnen ist, also Dauerschäden zu befürchten sind.
Daneben muss geprüft werden, ob eine Zahnversorgung noch notwendig ist, so dass Sie diesen Betrag bitte nur als allgemeine Richtlinie auffassen wollen.
Neben diesem Betrag müssen Sie den sogenannten immateriellen Vorbehalt für eventuelle Folgeschäden vereinbaren und dürfen keineswegs eine Abgeltung aller Beeinrächtigungen akzeptieren. Damit könnten Sie dann Spätfolgen geltend machen.
Hier sollten Sie mit allen Unterlagen einen Kollegen vor Ort aufsuchen und diesen dann die Ansprüche ausrechnen und geltend machen lassen, zumal der Schädiger auch diese Kosten tragen müsste. Nur, wenn bei diesem nichts "zu holen ist" müssten Sie die Kosten dann tragen. Davon gehe ich aber nicht aus, wenn eine Einigung herbeigeführt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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