Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob Ihr Bruder hier mit der Generalvollmacht zu seinen Gunsten gehandelt hat, müsste genau geprüft werden. Hierbei kommt es darauf an, wofür er letztendlich das Bauspardarlehen verwendet hat.
Ist das Bauspardarlehen in Renovierungsarbeiten der gesamten Immobilie geflossen, die zwingend erforderlich waren, so dürfte keine persönliche Bereicherung und damit kein Missbrauch der Vollmacht vorliegen.
Hat der Bruder hingegen das Darlehen für sich selbst oder in Kenntnis der letztwilligen Verfügungen nur zu Gunsten der ihm zustehenden Wohnung verwendet, so hat er sich persönlich bereichert, was Ihrerseits zu einem Regressanspruch führt.
Da Ihre Mutter eine Teilungsanordnung im Testament getroffen hat, wonach Ihr Bruder, die von ihm bislang bewohnte Wohnung erhalten soll, ist er nicht verpflichtet, für diese Wohnung Miete zu entrichten, da die Wohnung ihm ja durch die Teilungsanordnung zugeordnet worden ist.
Ein Ausgleichsanspruch nach § 2057 a BGB
besteht dem Grunde nach nur dann, wenn gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt. Zwar hat Ihre Mutter Sie durch das Testament zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt, allerdings durch die Teilungsanordnung der Immobilie Ihrem Bruder einen Vermögensvorteil verschafft, da er die größere Wohnung erhält. Schon aus diesem Grunde dürfte der Auslgeichsanspruch anfechtbar sein.
Darüber hinaus hat sich der Bruder für die Dauer der Pflege natürlich das kostenfreie Wohnen in den Immobilie der Mutter anrechnen zu lassen, da hierin ja bereits ein Vermögensvorteil bzw. eine Abgeltung seiner Pflegeleistungen liegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Tobias Rösemeier
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht