Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Die Ausgleichsbeträge können Sie noch als Werbungskosten absetzen. Allerdings müssen Sie dem Finanzamt verdeutlichen, dass diese Aufwendungen noch während der Vermietungszeit entstanden sind und lediglich nachträglich beglichen wurden.
Diesbezüglich ist natürlich die Unterschrift der Stadt nach Unterzeichnung des Kaufvertrages problematisch, aber falls Sie noch Schriftverkehr haben um nachzuweisen, dass die Unterschrift sich lediglich durch behördeninterne Vorgänge verzögert hat, könnte der Nachweis gelingen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten, für eventuelle Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Bitte beachten SIe, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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