Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Falls Sie das Darlehen für betriebliche und private Zwecke verwenden, ist eine Aufteilung nach objektiven Maßstäben vorzunehmen-anhand der privaten und betrieblichen Zinsanteile. Hieran ändert auch die Tatsache nichts, dass Sie das Darlehen erst auf ein betriebliches Konto zahlen lassen und sodann zum Teil auf ein privates Konto weiterleiten. Die privat veranlassten Zinsen zb zur Rückführung des Verwandtendarlehens sind somit nicht steuerlich abzugsfähig.
Sie haben den Nachweis zu führen, dass die Darlehenssumme in voller Höhe für betriebliche Ausgaben verwendet wurde.
Soweit die Möglichkeit besteht, sollten Sie zwei gesonderte Darlehen in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt