Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Aufhebung eines notariellen Ehevertrages -Testament

18. September 2008 08:49 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Yvonne Müller

Zusammenfassung

Wie kann ein notarieller Ehevertrag abgeändert werden?

Die Form für einen Ehevertrag und somit auch für dessen Aufhebung ist in § 1410 BGB geregelt. Danach muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Somit müssen Sie auch zur Aufhebung oder Abänderung einen Notar aufsuchen, durch ein handschriftliches Testament können Sie ihren Ehevertrag nicht aufheben.

Hallo,

wir sind seit 1996 verheiratet und haben damals über einen Notar einen Ehevertrag abgeschlossen.

In diesem wurde Gütertrennung vereinbart.

Nun möchten wir dieses ändern.

Müssen wir dies wieder bei einem Notar tun oder können wir diese Gütertrennung durch ein handschriftliches Testament ändern/aufheben?

In diesem Testament wollen wir uns außerdem gegenseitig als Erben einsetzen.

Im Todesfall beider Ehegatten soll meine Tochter aus erster Ehe als Alleinerbin eingesetzt werden.

Wie formuliere ich so ein Testament?


Auf was muss unbedingt geachtet werden?

Mfg.




Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:

Die Form für einen Ehevertrag und somit auch für dessen Aufhebung ist in § 1410 BGB geregelt. Danach muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Somit müssen Sie auch zur Aufhebung oder Abänderung einen Notar aufsuchen, durch ein handschriftliches Testament können Sie ihren Ehevertrag nicht aufheben.

Bezüglich der Formulierung eines Testaments nach Ihren Angaben sende ich Ihnen eine Email.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Müller
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 18. September 2008 | 09:27

Vielen Dank für die hilfreiche und schnelle Antwort.
Wie hoch werden die Kosten für die Änderung des Ehevertrages, beim Notar,ca.sein?

Mfg.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. September 2008 | 10:33

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Nachfrage beantworte ich Ihnen gerne, wenn auch etwas verspätet, wie folgt:

Die Kosten hierfür richten sich nach den Vorschriften der KostO.
Bei Eheverträgen ist grundsätzlich die Regelung des § 39 Abs. 3 KostO anwendbar, wonach sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten bestimmt, wenn der Ehevertrag nur das Vermögen eines Ehegatten betrifft, nach diesem. Bei der ermittlung des Vermögens werden die Schulden abgezogen.
Hinzu kommen die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand wie Telefon und Porto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer).

Für eine weitere Wahrnehmumg Ihrer Interessen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Müller
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER