Sehr geehrter Ratsuchender,
der dringende Rat, den man Ihnen ehrlicherweise nur geben kann, ist, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Denn dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort erhebliche Konsequenzen hat, ist bekannt. Neben den strafrechtlichen Sanktionen nebst Fahrverbot droht auch ein Rückgriff der Firmenversicherung, wenn Ihnen eine solche Tat angelastet wird und Sie müssten daneben den Entschädigungsbetrag auch noch an den Versicherer "aus eigener Tasche" zahlen.
Dieses alles kann nur vermieden werden, wenn ein Rechtsanwalt im Wege der individuellen Beratung eingeschaltet wird. Denn dieser kann sich zunächst mit den Versicherer in Verbindung setzen und dort komplette Akteneinsicht fordern, die für die abschließende Beurteilung unabwendbar ist. Dieses kann hier im Forum so nicht gewährleistet werden.
Daneben sollten Sie Ihren Wagen genau untersuchen lassen. Sollten dort keinerlei Beschädigungen feststellbar sein, sollte dieses durch eine unabhängige Prüfstelle manifestiert werden.
Denn wenn Sie nichts bemerkt haben und auch der Umfang der vorhandenen (bzw. nicht vorhandenen) Beschädigungen gering ist, wird man Ihnen diesen Vorwurf kaum machen können. Dieses unerlaubte Entfernen setzt nämlich voraus, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben (was nach Ihrer Darstellung ausgeschlossen ist) und Sie von einem Unfall etwas bemerkt haben (was auch nach Ihrer Darstellung ausgeschlossen ist) oder hätten bemerken müssen (und das hängt im wesentlichen vom Schadensumfang und der Zeugenaussage ab).
Daher ist die "Spurensicherung" nun wichtig. Gleichzeitig könnte es hier geboten sein, "Ihr" Fahrzeug den Polizeibehörden vorzuführen, um dort die Schadenfreiheit auch festzuhalten. Dieses sollten Sie aber vorab mit dem beauftragten Rechtsanwalt besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia Tre-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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E-Mail:
Sehr geehrte Frau Tre-Bole,
wie ich durch unseren Mitarbeiter für Versicherungsangelegen erfahren habe beläuft sich die Schadenssumme auf ca. 1200 € wobei unsere Versicherung signalisiert hat den Schaden sofort regeln zu wollen.
Eine Untersuchung meines Dienstwagens halte ich für nicht sinnvoll da ich diesen (BJ1999 354.000 km) vor 4 Monaten mit einer vielzahl von Schäden übernommen habe
Welche Kosten würden für mich bei einer Beauftragung durch einen Anwalt Entstehen?
Wären Sie bereit ein solches Mandat zu übernehmen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein guter Sachverständiger wird schon zwischen Altschäden, und Schäden, die erst vor so kurzer Zeit entstanden sind, unterscheiden können. Auch müssten die Altschäden dann mit dem Schadensbild der "Unfallgegners" in Einklang zu bringen sein.
Selbstverständlich wären wir bereit, das Mandant zu übernehmen; die Kosten -sofern nicht eine Rechtschutzversicherung ggfs. auch für das Fahrzeug besteht; fargen Sie einmal bei Ihrer Firma nach - sollten dann intern zwischen uns ausgehandelt werden.
Faxen Sie mir doch bitte einmal alle Unterlagen, die Sie bisher haben, zu; ich würde mich dann mit Ihnen gesondert in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Mit freundlichen Grüßen