Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihren Anfragen wie folgt:
Zu 1) Der Unterhalt müßte neu berechnet werden, da Sie ins Ausland ziehen wollen. Der Kindesunterhalt richtet sich dann nach spanischem Recht. Der Ehegattenunterhalt richtet sich nach deutschem Recht. Es werden aber die Besonderheiten des spanischem Rechts beachtet werden müssen. Dies betrifft auch die Höhe des Unterhaltes.
Zu 2) Nein Sie erhalten kein Kindergeld mehr.
Zu 3) Das Aufenthaltsbestimmungsrecht müßten Sie von Ihrem Mann einfordern und ggf. einklagen.
Ob der Umzug nach Spanien dem Kindeswohl entspricht kann ich nicht entscheiden, sondern würde durch einen Gutachter entschieden. Ich bin hier skeptisch. Denn das Kind müßte die Schule wechseln, eine neue Sprache erlernen und verliert sämtliche Freunde. Ob dies für das Kind förderlich ist?
Davon abgesehen ist der Umzug nach Spanien äußerst problematisch, weil damit das Umgangsrecht erschwert wird. Wer soll die Flüge für das Umgangsrecht etc. bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Antwort
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