Sehr geehrte Ratsuchende (liebe Kerstin),
leider haben Sie nicht beschrieben, ob Sie beide sorgeberechtigt sind oder nur der Vater.
Wie auch immer, Sie können natürlich jederzeit das Familiengericht zur Klärung anrufen, entweder zur Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge wegen akuter Gefährdung des Kindeswohls (§ 1666 BGB
) oder zumindest (bei gleichrangiger Sorgeberechtigung) zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
So lange das Kind noch minderjährig ist, hat es der Sorgerechtsinhaber durchaus in der Hand, dem Kind Umgang mit bestimmten Dritten zu verbieten, wenn dieser Umgang eindeutig dem Kindeswohl widerspricht. Nähere Einzelheiten, wie ein solcher Prozess abläuft, kann und sollte Ihnen ein Anwalt in Berlin erläutern, denn in Ihrem Fall sind nicht nur der Mann, sondern auch das Kind faktisch auf der Gegenseite.
Dass Ihr Exmann seine Aufsichtspflicht verletzt habe, kann man ihm im Übrigen bei einem 15-jährigen Kind nicht mehr vorwerfen, denn die Aufsichtspflicht sinkt mit zunehmendem Alter des Kindes.
Es ist jedoch fraglich, ob es Ihnen für die Zukunft wirklich nützt, einen Prozess anzustrengen. Sie werden Ihr Kind sicherlich für die nächsten Jahre verlieren, denn es wird Ihre Fürsorge als Bevormundung interpretieren und sicherlich weit entfernt davon sein, Ihnen dankbar zu sein. Auch die Verbringung in ein Internat ist sicherlich dem Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Tochter nicht förderlich. So zynisch es klingen mag, ist in Berlin auch der Umgang mit Drogen (insbesondere Marihuana) in Bezug auf das Kindeswohl sicherlich anders zu bewerten als in der Provinz.
Da es in Berlin eine dichte Infrastruktur für Mediation und andere soziale Einrichtungen gibt, würde ich Ihnen eigentlich am ehesten empfehlen, sich zunächst beraten zu lassen, wie Sie den Kontakt zu Mann und Tochter ohne "Zwangsmaßnahmen" gestalten können. Ich könnte Ihnen auch eine Adresse für Fortbildungen in Gewaltfreier Kommunikation (eine Kommunikationshaltung zur Deeskalation von Konflikten, Nähreres finden Sie auf meiner Website, siehe unten) geben. Der Trainer in Berlin ist ausgezeichnet. Und Gewaltfreie Kommunikation ist sicher ein gutes Mittel, um die Situation mit Ihrer Tochter zu entschärfen.
Ich hoffe, Ihnen zunächst einen kleinen Überblick gegeben zu haben. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Albrecht
Rechtsanwältin
Elbestraße 33 64390 Erzhausen
Fon +49 +6150 961 994
Fax +49 +6150 961 995
info@albrecht-rechtsanwaeltin.de
www.albrecht-rechtsanwaeltin.de
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte