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Arbeitszeugnis beurteilen

30. September 2007 13:26 |
Preis: 40€ Historischer Preis
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Trettin

Hallo,

ich habe den ersten Entwurf meines Arbeitszeugnisses bekommen, welcher von meinem ehemaligen Vorgesetzten geschrieben wurde und noch nicht von der Personalabteilung beurteilt wurde. Trotzdem möchte ich bereits jetzt sicherstellen, dass angemessene Formulierungen verwendet werden.

Ich möchte ungern den Text hier hinein kopieren und dies lieber über E-Mail regeln.

Wer kann mir weiterhelfen und wie funktioniert das mit der Bezahlung, d.h. zahle ich trotzdem über diesen Einsatz? Ich habe erst eimal EUR 40 angegeben, erhöhe aber gern den Einsatz nach Vorschlag.

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich bin gerne bereit, den Zeugnisentwurf zu überprüfen. Bitte lassen Sie mir den Text über die u. a. E-Mail-Adresse zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Trettin
Rechtsanwalt

fea@trettin-rechtsanwaelte.de
www.trettin-rechtsanwaelte.de

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