Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Wenn ich Ihren Vortrag richtig verstanden habe, dann wurde bis jetzt weder gekündigt noch ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Es herrscht zwar grundsätzlich Einvernehmen darüber, dass ein solcher abgeschlossen werden würde, hinsichtlich der Modalitäten wurde noch keine Einigung erzielt.
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht auf Ihre Forderung nach einer Abfindung eingehen will, dann rate ich schlicht davon ab zu kündigen bzw. einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Dies würde ich dem Arbeitgeber entsprechend mitteilen. Richtig ist zwar, dass der Arbeitgeber bei in Ihrem Fall keine Abfindung zahlen muss. Andererseits können Sie sich weigern einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
In der Regel wird als Abfindung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit angenommen.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin