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Arbeiter auf Normal und Minimal Basis einstellen

| 31. August 2007 14:33 |
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Arbeitsrecht


Guten Tag Geehrter Anwälte,
Ich bin ein Einzelunternehmer und führe ein Online Shop.
Für die Aushilfe möchte ich bei mir eine Person einstellen, zuerst auf das Minimalste Einkommen und dann erst auf Basis.
Die Person habe ich bereits während seine Praktikum bei mir eingearbeitet. Sie befindet sich derzeit auf Sozialhilfe und macht Sprachkurs.
Ich möchte die Person bei mir wie geschrieben zuerst auf das Niedrigste Einkommen von bis zur 200€ einstellen. Soviel ich weiß gibts eine Grene, die man verdienen kann und somit werden die Bagis oder Arbeitsamt Leistungen nicht gekürtzt.
Wie hoch ist die Grenze bei Bagis? Wie stelle ich das Person richtig ein? Was muchh ich beachten und was muss ich außer Lohn sonst bezahlen? Welche Versicherungen.
Die gleiche Fragen soeben auch für 400€ Basis. Welche Pflichte werde ich haben, was außer Lohn muss ich bezahlen.
Auf jeden Fall kommt an der erste Stelle eine geringere Arbeitsaufname für bis zur 6 Monate, wobei die Person weiterhing angelernt wird und der Lohn soll so sein, dass die Soziale Leistingen Bagis nicht gekürz werden.
Bitte um die Hilfe und Infos.
Beste Grüße
Alexander

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich auf der Basis Ihrer Angaben wie folgt beantwworten:

Wenn Sie jemanden auf 400 Euro Basis anstellen, müssen Sie diese Person bei der Bundesknappschaft anmelden.

Neben dem Gehalt fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an. Seit Juli 2006 sind die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für einen Minijob auf 400 Euro Basis um 5 % höher. Zur Krankenversicherung sind statt bisher 11 % nun 13 % Pauschalbeitrag zu zahlen. Und zur Rentenversicherung sind statt 12 % nun 15 % abzuführen.

Darüber hinaus fallen Steuern an. Empfehlenswert ist die Pauschalsteuer von 2% zu wählen. Diese Pauschalsteuer kann der Arbeitgeber selbst übernehmen, er kann sie aber auch vom Gehalt abziehen. Im Arbeitsvertrag sollte vereinbart werden, wer die Kosten trägt.

Diese Regelungen gelten für alle Arbeitsverhältnisse bis 400 Euro brutto. Sollte der Arbeitnehmer arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld I erhalten, so darf er 165 Euro hinzuverdienen.

Sollte Ihr Arbeitnehmer Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) beziehen, liegt die Zuverdienstgrenze bei 100 Euro vom Bruttoverdienst. Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei.

Mit freundlichen Grüßen

Antonio Durán Muñoz
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 31. August 2007 | 15:34

Guten Tag Herr Munoz und vielen Dank für den Antwort.
Jedoch ist mir immer noch nicht folgendes Unklar.
Die Arbetnehmerin bezieht Sozialhilfe von Bagis und ist alleinstehende Mutter.
Das Bedeutet, dass ich Sie auf 100€ einstellen kann ohne das der Sozialamt seine Leistungen kürzen lässt? Und was passiert, wenn Sie 150€ oder 200€ verdient?

Mir ist auch unklar, wenn ich Sie auf 100€ einstelle, muss ich dann auch die Kranken und sonstige versicherungen bezahlen? wie hoch werden dann die Beträge für die Versicherungen und Steuern sein? 13 und 15% von die 100€ oder die vollen Summen die man an die Krankenkassen leisten soll?
Sorry für die Fragen, aber da verstehe ich nicht viel davon.

Beste Grüße
Alexander

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. August 2007 | 15:41

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Wenn die Dame 100 Euro brutto verdienen soll, erhält sie 100 Euro zusätzlcih zu den staatlichen Leistungen. Sie müssen sie trotzdem ganz normal anmelden. Sie zahlen pauschale Sozialversicheurngsbeiträge auf den tatsächlichen Bruttobetrag (also 100 Euro). Hinzu kommt die Steuer.

Wenn die Dame 200 Euro verdient bleiben ihr 100 Euro (anrechnungsfrei) + 20 Euro (20 % von dem Betrag über 100 Euro). Ihre Arbeitnehmerin erhält also die ersten hundert Euro voll und vom Rest 20%.

Ich hoffe Ihnen Klarheit verschafft zu haben, ansonsten stehe ich gerne für eine weitere Vertretung/Beratung zur Verfügung.

MfG

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