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Arbeiten in Deutschland - Wohnen in der Schweiz

29. Juni 2007 15:05 |
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Steuerrecht


Ich arbeite in Deutschland (angestellt) und würde meinen Erstwohnsitz eventuell in die Schweiz verlegen wollen. Erste eingeholte Auskünfte bezüglich der Besteuerung waren widersprüchlich. Wie würde sich meine steuerliche Situation konkret darstellen oder gibt es Gestaltungsmöglichkeiten?

Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,

gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit den steuerlichen Auswirkungen einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz bei Beibehaltung der nichtselbständigen Tätigkeit in Deutschland Stellung und beantworte diese wie folgt:

Diesbzgl. ist wie folgt auf das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Schweiz sowie auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 05.08.2002 – Az.: 12 K 297/01 – zur Grenzgängerbesteuerung bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz hinzuweisen:

Dabei ist leider festzustellen, dass die lediglich 4,5%ige Quellenbesteuerung des Bruttoarbeitslohnes nach Art. 15a Abs. 1 DBA Deutschland/Schweiz nicht in den Fällen der sog. überdachenden Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Deutschland/ Schweiz gilt.

Nach der überdachenden Besteuerung des Art. 4 Abs. 4 DBA-Deutschland/Schweiz kann Deutschland eine in der Schweiz ansässige natürliche Person, die nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt und die in Deutschland insgesamt fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, in dem Jahr, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht zuletzt geendet hat, und in den folgenden fünf Jahren die aus Deutschland stammenden Einkünfte, ungeachtet anderer Bestimmungen des DBA Deutschland/Schweiz, besteuern.

Sofern Sie daher nicht im Besitz der schweizerischen Staatsangehörigkeit sind und einen Wohnsitz in den letzten 5 Jahren in Deutschland hatten, ist die Wohnsitzverlegung in die Schweiz für die Dauer von 5 Jahren für die Besteuerung Ihrer Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit unerheblich, da die Besteuerung nach wie vor für 5 Jahre nach deutschem Steuerrecht erfolgt.

Anders wäre der Fall nur dann, wenn Sie im Besitz der schweizerischen Staatsangehörigkeit wären oder in den letzten 5 Jahren keinen deutschen Wohnsitz gehabt hätten. Denn in diesem Fall würde die sog. überdachende Besteuerung nicht greifen. Vielmehr würde Deutschland Ihr Bruttoarbeitsentgelt mit der pauschalen Quellensteuer von 4,5% besteuern. Des weiteren würden in der Schweiz 80% Ihres Bruttoarbeitsentgelts zur Steuerberechnung herangezogen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht

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