Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist mir nicht klar, was Ihr Finanzamt meint. Zunächst gilt ja folgendes: Steuern müssen primär in dem Land gezahlt werden, in dem man wohnt. Da Sie insoweit (nur) als Grenzgänger gelten, sind Sie in Deutschland steuerpflichtig. Der Arbeitgeber in der Schweiz behält 4,5% vom Bruttolohn als Quellensteuer ein (Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz).
Sie sind somit - nach wie vor - in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG
) und werden für Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zur entsprechenden Einkommensteuer veranlagt. Dabei gilt der Grundfreibetrag in Höhe von 9.168 Euro (2019).
Als beschränkt steuerpflichtig ( § 49
EStG) gelten ja nur Personen, die im Inland (Bundesrepublik Deutschland) keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es ist auch nicht einfach, seinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlagern, denn für die Einkommensteuer gilt, dass der weggezogene Steuerpflichtige nach deutschem Recht noch als Gebietsansässiger gemäß § 1 EStG
unbeschränkt steuerpflichtig bleibt, wenn er in Deutschland einen Wohnsitz aufrechterhält. Dazu genügt gegebenenfalls schon ein nicht den Lebensmittelpunkt darstellender Nebenwohnsitz. Die Schweiz macht es auch (oder gerade) deutschen Berufspendlern schwer, den Hauptwohnsitz komplett in die Schweiz zu verlegen. Sie gewönnen dadurch aber auch nichts, denn mit Ihren Einkünften aus V+V bleiben Sie immer in Deutschland beschränkt steuerpflichtig - mit Grundfreibetrag.
Falls Ihr Finanzamt also fälschlich eine unbeschränkte Steuerpflicht bei Ihnen ablehnt, so sollten Sie Einspruch einlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage soweit geklärt zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Frohe Weihnachten!
Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 25.12.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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