Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:
Bzgl. der Ausgangssache: Vorausgesetzt, das Druckprodukt wäre mangelhaft, kann Ihre Kundin Ersatzlieferung verlangen. Wenn Sie ohne entsprechende Nacherfüllungsverlangen tätig wurde, sehe ich keine Handhabe für den Schadenersatz. Dies nur am Rande.
Wegen der Gebühren haben Sie offenbar (neben der durchgeführten Beratung) einen Auftrag erteilt, ein Geschäft zu führen. Dabei ergibt sich eine gesetzliche Gebühr. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert. Wurden Sie auf diese Dinge nicht aufmerksam gemacht, könnte der Anspruch des Anwalts unberechtigt sein. Darüber hinaus aber gilt, dass bei der Abwehr eines Anspruches in Höhe von vorgeblichen 14.000 grds. dieser Gegenstandswert maßgeblich ist. Dabei entstehen Gebühren in Höhe von 899,40 €. Eine Kappung ist wegen der gewerblichen Tätigkeit nicht möglich. Daher werden Sie die Gebühren leider zahlen müssen. Lassen Sie daher das Geschäft weiterbearbeiten und versuchen Sie, sich die Kosten als Schadensersatz von der Gegenseite wieder zu holen!
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2007
hellmann@lehmannundkruse.de
www.anwalt-hellmann.de
Die vorstehende, summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Beachten Sie bitte, dass aufgrund der Beschränkung durch das Medium Internet eine abschließende rechtliche Würdigung regelmäßig nicht möglich ist. Außerdem können geringfügige Abweichungen des Sachverhalts völlig abweichende rechtliche Ergebnisse bedingen. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgezeigte Kurzberatung die umfassende Beratung durch den Anwalt Ihres Vertrauens nicht zu ersetzen vermag!
Hallo Herr Hellmann,
Ist zwar schon etwas her, aber ich hoffe, ich darf nochmal nachfragen.
Der ganze Fall zieht sich nun shcon über 2 Jahre hin, beide Anwaltsparteien haben das Mandat niedergelegt. Nach gut einem Jahr ging es dann von der Gegenseite weiter mit einem neuen Anwalt.
Wenn ich jetzt zu meinem alten Anwalt gehe, werden dann die Kosten nochmal komplett neu berechnet? Liegt das dann im ermessen des Anwalts, wie er das handhabt?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, dass ganze macht mich langsam nervlich und finanziell fertig...
Mit freundlichen Grüßen
Max