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Anwaltskosten

25. Februar 2007 18:53 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich betreibe eine kleine Druckerei (junges Einzelunternehmen, was eigentlich ganz gut läuft). Hatte vor ca. einem Jahr eine Kundin, die auf ein spezielles Material Drucken wollte(das nicht in meinem Programm ist, musste daher auch extra bestellt werden). Dies wurde dann auch gemacht und gedruckt. Nach 6 Monaten beschwerte sie sich, dass die Farben verblichen sein und forderte mich durch Ihren Anwalt auf, die Kosten einer anderen Druckerei (für Ersatzdrucke) zu übernehmen (~14.000€ was fast das 10-fache von meiner Kostennote ist und immer noch das 6-7 Fache des Marktüblichen Preises).

Habe mir daraufhin einen Anwalt (Vertragsrecht, Schadensersatz..) übers Internet gesucht, diesen telefonisch kontaktiert. Er verwies mich auf einen Kollegen, da er Terminmäßig „ausgebucht“ war. Also kontaktierte ich seinen Kollegen und vereinbarte einen Termin (leider ohne mich über diesen zu erkundigen). Ich erläuterte Ihm die Sachlage und zeigte ihm alle dazugehörigen schriftlichen Dokumente, Sitzung ca. 1 Std.
Während der Sitzung unterschrieb ich anscheinend eine Art legitimierende Vollmacht (?), zumindest kam danach erst einmal eine Rechnung von gut 900€, bis zu dem Zeitpunkt verfasste er eine halbe Din4 Seite, die er an die gegnerische Partei schickte (dass ich die Kosten nicht übernehmen werde…). Desweitern viel mir bei der Sitzung auf, dass er auf einfache Fragen in dem Gebiet keine Antwort wusste und sehr unkonzentriert war.
Nun im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass dieser Anwalt Schwerpunkmäßig im Bereich Ausländer-Asylrecht, Verkehrsrecht, Miet-und Pachtrecht tätig ist.

Es geht um sehr viel Geld, was für mich, mein persönliches und berufliches Aus währe (da ich derzeit kaum über dementsprechende Rücklagen verfüge), möchte ich natürlich einen Anwalt, der in dem Bereich auch Ahnung und Erfahrung hat und würde mir deshalb einen anderen suchen. Evtl. findet sich ja jemand hier in der nähe.
Frage ist jetzt, ob ich die kompletten 900€ bezahlen muss, ich hätte wie gewohnt mit Beratungskosten zwischen 50 und 180€ gerechnet.

Muss zugeben, ich war zu derzeit sehr unter Stress und Schlafentzug, sonst währe mir das ganze sicherlich nicht passiert.

Mit freundlichen Grüßen
Max


Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:


Bzgl. der Ausgangssache: Vorausgesetzt, das Druckprodukt wäre mangelhaft, kann Ihre Kundin Ersatzlieferung verlangen. Wenn Sie ohne entsprechende Nacherfüllungsverlangen tätig wurde, sehe ich keine Handhabe für den Schadenersatz. Dies nur am Rande.

Wegen der Gebühren haben Sie offenbar (neben der durchgeführten Beratung) einen Auftrag erteilt, ein Geschäft zu führen. Dabei ergibt sich eine gesetzliche Gebühr. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert. Wurden Sie auf diese Dinge nicht aufmerksam gemacht, könnte der Anspruch des Anwalts unberechtigt sein. Darüber hinaus aber gilt, dass bei der Abwehr eines Anspruches in Höhe von vorgeblichen 14.000 grds. dieser Gegenstandswert maßgeblich ist. Dabei entstehen Gebühren in Höhe von 899,40 €. Eine Kappung ist wegen der gewerblichen Tätigkeit nicht möglich. Daher werden Sie die Gebühren leider zahlen müssen. Lassen Sie daher das Geschäft weiterbearbeiten und versuchen Sie, sich die Kosten als Schadensersatz von der Gegenseite wieder zu holen!

Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!

Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann



Burgwedel 2007
hellmann@lehmannundkruse.de
www.anwalt-hellmann.de


Die vorstehende, summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Beachten Sie bitte, dass aufgrund der Beschränkung durch das Medium Internet eine abschließende rechtliche Würdigung regelmäßig nicht möglich ist. Außerdem können geringfügige Abweichungen des Sachverhalts völlig abweichende rechtliche Ergebnisse bedingen. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgezeigte Kurzberatung die umfassende Beratung durch den Anwalt Ihres Vertrauens nicht zu ersetzen vermag!

Rückfrage vom Fragesteller 4. Juni 2008 | 17:50

Hallo Herr Hellmann,

Ist zwar schon etwas her, aber ich hoffe, ich darf nochmal nachfragen.
Der ganze Fall zieht sich nun shcon über 2 Jahre hin, beide Anwaltsparteien haben das Mandat niedergelegt. Nach gut einem Jahr ging es dann von der Gegenseite weiter mit einem neuen Anwalt.
Wenn ich jetzt zu meinem alten Anwalt gehe, werden dann die Kosten nochmal komplett neu berechnet? Liegt das dann im ermessen des Anwalts, wie er das handhabt?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, dass ganze macht mich langsam nervlich und finanziell fertig...

Mit freundlichen Grüßen
Max

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