In Jahre 2008 investierte ich einen Betrag von 500 in regeneriere Energien, der zuständige Steuerberater bestätigte meiner GmbH eine Ansparabschreibung nach §7g / Verlust über 200T€, welche ich meinem örtlichen Finanzamt auch geltend machte.
Bei einer Prüfung im Hause des zuständigen Steuerberaters wurde diese Ansparabschreibung vom zuständigen Finanzamt bemängelt, daß die entsprechenden Voraussetzungen zur Abschreibung nicht gegen seinen, ein Prozess mit mit dem Finanzamt wurde zu Gunsten des Finanzamtes entschieden.
Nun meine Frage, ist der zuständige Steuerberater hier in der Haftung ??
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Ihre auf Schadensersatz abzielende Frage kann hier leider nicht abschließend beantwortet werden, da insoweit der Schriftverkehr mit dem Steuerberater als auch schriftliche Unterlagen, aus denen sich die spezifizierte Auffassung des FA ergibt, dass die Voraussetzungen nach § 7 g EStG
nicht vorliegen würden, in Augenschein genommen und in rechtlicher Hinsicht geprüft werden muss.
Vielleicht mögen Sie mir hier relevante Dokumente per E-Mail (info@kanzlei-roth.de) überlassen, damit ich meine Ausführungen ergänzen kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -