Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich antworten wie folgt.
Grundsätzlich dürfen Rechtsanwälte und genauso Steuerberater das übernommene Mandat jederzeit kündigen. Es handelt sich bei ihren Dienstleistungen für den Mandanten um sog. höhere Dienste und da kann bereits auch eine Störung im Vertrauensverhältnis die Beendigung des Vertragsverhältnisses rechtfertigen.
Andererseits sind auch Steuerberater zur Rücksichtnahme auf ihren Mandanten verpflichtet. das führt dazu, dass sie nicht " zur Unzeit" kündigen sollen. Wenn z. B. das Finanzamt schon die letzte Mahnung wegen der fälligen Steuererklärung abgegeben hat und der Steuerberater verabschiedet sich genau dann, wäre dies eine Kündigung zur Unzeit. Es kommt aber auch hierbei darauf an, welche Umstände ihn konkret zu dem Schritt veranlassen. Bei schwerwiegenden Zerwürfnissen dürfte er auch trotz zugespitzter Situation das Mandatsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
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