Ich bin seit vier Wochen krankgeschrieben und die Krankmeldung läuft noch bis zum 11.3.
Heute habe ich ein Schreiben von meinem Arbeitgeber erhalten, dass ich mich am 27.2 mit meinem Chef, Personalabteilung und mit dem Regionalleitung zusammen setzen soll.
Ist das üblich und rechtens, dass ich werde meiner Krankheit zu so einem Termin vorgeladen werde.
Viel Dank für eine Rückmeldung
Rosa ziegler
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Arbeitgeber
es besteht keine allgemeine arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers an einem Mitarbeitergespräch teilzunehmen, welches der Arbeitgeber eben während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit dieses Mitarbeiters angeordnet hat (ArbG München, Urt.v. 12.12.2000, Az.: 17 Ca 11097/00
).