Sehr geehrte Ratsuchende,
es besteht keine allgemeine arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers an einem Mitarbeitergespräch teilzunehmen, welches der Arbeitgeber eben während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit dieses Mitarbeiters angeordnet hat (ArbG München, Urt.v. 12.12.2000, Az.: 17 Ca 11097/00
).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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