Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Nun möchte ich den Rat, wie ich gegen diese Person rechtlich vorgehen kann? Kann ich Anzeige gegen sie erstatten oder durch welche Instanzen muss ich gehen?"
1.) Zunächst einmal müssen Sie erreichen, dass die unwahren Anschuldigungen und Behauptungen gegen Sie nicht weiter öffentlich zugänglich sind.
Dazu wenden Sie sich am besten an den Betreiber und bitten diesen um Löschung der entsprechenden Beiträge.
Zuvor sichern Sie aber die Beweise, indem Sie Screenshots der beanstandeten Äußerungen machen. Eventuell kann es sich anbieten, ein bis 2 Freunde unterschreiben zu lassen, dass diese den Inhalt der jeweiligen Screenshots sowohl auf dem Computer als auch auf dem Ausdruck bestätigen können.
2.) Sodann muss sichergestellt werden, dass die betreffende Person nicht einfach weitermacht. Abschreckend kann hier schon allein die Ankündigung von rechtlichen Schritten wirken. Auf weitere - unter Umständen öffentliche Diskussionen - sollten Sie sich nicht länger einlassen. Das führt zu nichts. In jedem Fall sollten Sie der Person klarmachen, dass diese weitere unwahre Behauptungen über Ihre Person von nun an zu unterlassen hat.
3.) Nächster Schritt ist die Ermittlung der Identität. Wenn Ihnen diese nicht bekannt ist, muss diese in aller Regel über eine Strafanzeige ermittelt werden (über die IP Adresse). Reichen Sie dazu die gesicherten Beweise ein, schildern schriftlich den genauen Sachverhalt, benennen weitere Zeugen (siehe Nr. 1 am Ende)und stellen Strafanzeige "wegen aller in Betracht kommender Delikte". Das genau in Betracht kommende Delikt (entweder Verleumdung oder üble Nachrede) brauchen Sie dabei nicht gerade nicht konkret zu benennen. Dies hat den Vorteil, dass das gesamte Verhalten des Beschuldigten einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen wird.
4.) Ist Ihnen dann in der Folge die Adresse des Täters bekannt, können weitere zivilrechtliche Maßnahmen veranlasst werden. Diese würden wohl vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt werden.
5.) Da bis dahin eine gewisse Zeit vergehen kann, müssen Sie weitere Entgleisungen wie unter 1.) beschrieben dem Anbieter melden, die Beweise sichern und der Polizei zu weiteren Veranlassung einreichen.
In jedem Fall ist es richtig, dass Sie dieses Verhalten nicht länger dulden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und die Anonymität der Teilnehmer ist in der Regel nur eine scheinbare.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.
Diese Antwort ist vom 03.02.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: http://ra-fork.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Raphael Fork