ich habe eine Anzeige wegen "üble Nachrede erhalten".
Nun jetzt soll ich auf wenige Fragen Bezug nehmen und der Polizei zurück senden.
Es gibt die Option in dem Brief "Einstellung des Verfahrens mit einer Geldauflage" wenn ich das ankreuze, bekenne ich mich für schuldig ? Falls ja, wird das im Führungszeugnis stehen?
Es sind Aussagen in dem Brief von der Polizei erhalten, die so nicht stimmen. Man drehte meine Worte so, dass es jetzt zu einer Anzeige gekommen ist. Ich werde mich nicht schuldig bekennen, da ich das so nicht gesagt habe und Zeugen vorhanden sind, laut deren Aussage haben sie auch Zeugen, wie ich das wohl gesagt habe.
Können Sie mir sagen, was ich da machen soll ? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und müsste alles alleine bezahlen.
Falls es doch dazu kommt, dass der Richter mich für schuldig bekennt, wird es dann im Führungszeugnis erscheinen?
Ich frage wegen Führungszeugnis, da ich einem Beruf arbeite, wo ich regelmäßig einen vorzeigen muss.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Einstellung gegen Auflagen steht nicht im Führungszeugnis.
Sie sollten die Aussage verweigern, beantragen, dass die Zeugen vernommen werden, die bezeugen können, dass Sie das nicht gesagt haben und Akteneinsicht beantragen.
Ihnen wird die Akte zwar nicht mitgegeben, aber Sie können die Akte unter Aufsicht lesen und mit Ihrem Handy fotografieren.
Für den Fall, dass es zur Verurteilung kommt, kommt es auf die Strafhöhe an. Strafen bis einschließlich 90 Tagessätze stehen nicht im Führungszeugnis. Strafen von mehr als 90 Tagessätzen stehen im Führungszeugnis.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller9. Januar 2021 | 19:02
Viel lieben dank für ihre Antwort.
Sie konnten mir meine Fragen gut beantworten.
Meine letzte Frage wäre,
würden sie lieber eine Einstellung mit einer Geldauflage empfehlen, damit dies nicht im Führungszeugnis erscheint oder sollte man es auf einem Prozess anlegen? wo man nicht wüsste wer gewinnen würde.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt9. Januar 2021 | 19:06
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Sie die Tat nicht begangen haben, sollten Sie es auf einen Prozess ankommen lassen und auf Freispruch plädieren.