Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Anfechtungsklage durch Insolvenzverwalter

| 18. März 2014 12:03 |
Preis: 56€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Christina Koch

ich werde mit einer Anfechtungsklage durch den Insolvenzverwalter meines ex-Arbeitgebers konfrontiert, auf Rückzahlung einer vor Jahren gezahlten Abfindung auf Basis von §133 InsO .
Die Chancen zu obsiegen sind zwar recht gut, da die Anfechtung ziemlich abwegig erscheint. Dennoch rät mein Anwalt zum Vergleich, weil es immer ein Restrisiko gibt, ein jahrelanger Gang durch die Instanzen droht und Insolvenzverwalter selbst durch unsinnige Klagen Geld verdienen.
Frage: Was verdient ein Insolvenzverwalter an einzelnen Anfechtungsklagen (wonach wird das bemessen)?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es gibt keinen pauschalen Wert, den ein Insolvenzverwalter für eine Anfechtungsklage berechnen kann.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters bemisst sich in erster Linie nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird demnach nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet.

Das bedeutet zunächst, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters sich prozentual erhöht, soweit sich die Insolvenzmasse durch den Prozess vergrößert. Gewinnt der Insolvenzverwalter eine Anfechtungsklage, zieht er den Betrag zur Masse, die sich dadurch vergrößert. Dadurch erhöht sich die Vergütung, weil diese von dem Wert der Insolvenzmasse abhängt. Der genaue Betrag, der auf die Insolvenzverwaltervergütung zuzuschlagen ist, hängt vom Ausgang des Prozesses und der insgesamt verwalteten Masse und lässt sich daher hier nicht ermitteln.

Sollte der Verwalter den Prozess verlieren, erhöht sich die Insolvenzverwaltervergütung nicht.


Ein Insolvenzverwalter, der zugleich Rechtsanwalt ist, kann die Führung eines Prozesses für die Insolvenzmasse (beispielsweise die erwähnte Anfechtungsklage) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesondert und zusätzlich abrechnen, wenn sich ein Insolvenzverwalter, der die Berufsqualifikation des Anwalts nicht hat, sich üblicherweise eines Rechtsanwaltes bedient hätte, wovon vorliegend auszugehen ist. Das bedeutet mit anderen Worten, dass der den Prozess selbst führende Insolvenzverwalter nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - wie jeder anderer Anwalt auch - seine Kosten berechnen kann und, können diese nicht vom Gegner beigetrieben werden, sich aus der Insolvenzmasse erstatten lassen.

Wenn Sie den Streitwert kennen, also die Forderung, die gegen Sie geltend gemacht wird, können Sie die voraussichtliche Gebühr als Rechtsanwalt hier berechnen: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mit für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 21. März 2014 | 13:17

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?