Sehr geehrter Ratsuchender,
lassen Sie sich von der Beamtin im Standesamt nicht verunsichern.
Nach dem Deutsch-Dänische Beglaubigungsabkommen vom 17. Juni 1936 (RGBl. 1936 II, S. 214) und dem dortigen Artikel 3 kann kein weiterer Nachweis gefordert werden.
Denn in der genannten Vorschrift wird für dänische Personenstandsurkunden geregelt, dass nach einer Legalisierung der Urkunden durch eine übergeordnete dänische Behörde (im Falle von Heiratsurkunden ist das das dänische Innenministerium und das dänische Außenministerium) das Dokument in Deutschland dann auch anerkannt werden muss.
Deutsche Behörden dürfen keine weiteren Legalisierungen verlangen.
Entscheidend ist allein, dass die dänische Behörde die rechtliche Lage geprüft und offenbar keine Einwände erhoben hat.
Soweit Sie also im Besitz der dänischen Heiratsurkunde mit der entsprechenden Legalisierung (Beglaubigungsvermerk auf der Heiratsurkunde durch das dänische Innenministerium dieser Heiratsurkunde) vorgelegt wird, muss das Standesamt in Deutschland dieses akzeptieren, d.h. entscheidend ist, ob der Beglaubigungsvermerk auf der dänischen Heiratsurkunde vorhanden ist.
Ist das der Fall - wovon ich nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ausgehe -, besteht kein Raum für weitere Forderungen der Beamtin.
Ist dieser Vermerk (noch) nicht vorhanden, kann er von Ihnen direkt beim Königlich Dänischen Aussenministerium, Asiatisk Plads 2, 1448 Kopenhagen K eingeholt werden.
Jede weitere anlehnende Entscheidung wird dann eine Rechtswirkung nach außen entfalten, also auch einen rechtsmittelfähigen Bescheid darstellen. Verlangen Sie daher einen rechtsmittelfähigen Bescheid vom Standesamt.
Dagegen kann dann Widerspruch innerhalb der Rechtsmittelfrist eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, muss Klage erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Danke für Ihre rasche Antwort.
Was ist der Beglaubigungsvermerk, den Sie erwähnten?
Ist das die Apostille?
Leider kann ich hier kein PDF anhängen um Ihnen die Heiratsurkunde zu zeigen.
Danke
Danke für Ihre rasche Antwort.
Was ist der Beglaubigungsvermerk, den Sie erwähnten?
Ist das die Apostille?
Leider kann ich hier kein PDF anhängen um Ihnen die Heiratsurkunde zu zeigen.
Danke
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich ja, wobei allerdings " Apostille" kein geschützter Rechtsbegriff ist. <neben diesem Stempelaufdruck ist aber immer auch die Originalunterschrift erforderlich.
Es handelt sich um den Beglaubigungsvermerk, ausgestellt durch das dänische Außenministerium. In der Regel wird dieser auf den Urkunden (z.B. bei Heirat in Tonder) ordnungsgemäß aufgebracht. Ich verweise auf
http://um.dk/en/travel-and-residence/legalisation/how-do-i-find-the-legalisation-office/legalisation-auf-deutsch
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg