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Aktienverkauf

| 9. Februar 2007 18:54 |
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Steuerrecht


Guten Tag,
meine Kölner-Aktienfonds DEKA o.A., die ich vor ca. 10 Jahren gekauft habe, möchte ich in den nächsten Tagen verkaufen.
Meine Frage: Unterliegt der Differenzbetrag zwischen Kauf und Verkauf der EkSt.

Sehr geehrter Herr,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Kursgewinne (Spekulationsgewinne), bleiben unversteuert, wenn der Verkauf erst nach Ablauf der einjährigen Spekulationspflicht erfolgt.

Mit besten Grüßen
RA Hermes

Ergänzung vom Anwalt 19. Februar 2007 | 15:55

Veräußerungsgewinne bei Wertpapierfonds werden nicht besteuert und zwar unabhängig davon, ob diese Gewinne einbehalten oder ausgezahlt werden.

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