Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Afa vermietete Immobilie

11. Oktober 2006 01:10 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Achim Schroers

Eine Frage zur AFA bei einer vermieteten Immobilie:

In Erbengemeinschaft bin ich mit meiner Schwester Eigentümer einer vermieteten ETW.

Der ursprüngliche Kaufpreis der Wohnung durch unseren Vaters lag bei 50 TSD €. Wir haben die ETW lastenfrei geerbt und dann vermietet.

Welchen Betrag kann ich in der Steuererklärung als AFA ansetzen ?

Eingrenzung vom Fragesteller
11. Oktober 2006 | 01:12

Sehr geehrter Fragesteller,

die Afa bei Vermietung erhalten Sie auch als (Mit-)erbe.

Die AfA errechnet sich dann aus den Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten die Ihr Vater beim Erwerb der Wohnung aufgewendet hat. Dies sind der gezahlte Kaufpreis und daneben im wesentlichen die Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Grunderwerbsteuer, die Gebühren des Grundbuchamtes für den Eigentümerwechsel sowie ggf. für eine Auflassungsvormerkung und ggf. die Maklerkosten für die Vermittlung des Objekts.

Die gesamten Aufwendungen müssen Sie allerdings auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits aufteilen, denn Bemessungsgrundlage für die AfA sind nur die auf das Gebäude entfallenden Kosten. Den Bodenanteil können Sie dabei anhand des Bodenrichtwertes ermitteln. Aus den anteiligen Aufwendungen für das Gebäude errechnen Sie dann die AfA.

Wird die Wohnung durch Sie erstmals vermietet beträgt der Abschreibungssatz 2 %. Erfolgte eine Vermietung bereits durch Ihren Vater, dürfen Sie dessen Abschreibung fortführen.

Mit freundlichen Grüßen


Achim Schroers
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER