Sehr geehrter Fragesteller/in,
ich möchte Ihre Anfrage anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
"1. Wie kann ich mich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wehren?"
Grundsätzlich kann hier bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines Beendigungstatbestandes Klage erhoben werden, soweit Sie angestellt sind, mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen ab dem Zeitpunkt der Beendigungsbekanntgabe durch den Arbeitgeber erfolgen. Allerdings wird diese Klage wegen des hier eindeutigen tarifvertrages keine Aussicht auf Erfolg haben.
Bitte beachten Sie § 33 Abs. 2 S. 5 TV-L. Danach endet das Arbeitsverhältnis nicht, soweit Sie eine befristete Rente erhalten. Wenn Sie also das Arbeitsverhältnis ruhen lassen wollen, müssten Sie mit dem Rentenversicherungsträger sprechen, um eine Rente auf Zeit zu erhalten. Allerdings wäre dies für Sie ein Nachteil. Tatsächlich müssen Sie mit der unbefristeten Erwerbsminderunsgrente nie wieder arvbeiten. Eine Überprüfung durch den rentenversicherungsträger erfolgt nicht mehr.
Im Übrigen können Sie neben Ihrer Rente einen gewissen Hinzuverdienst haben.
"2.Wie kann ich eine Abfindung erwirken?"
Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es weder im Gesetz , noch im Tarifvertrag. Insoweit haben Sie nur die Möglichkeit mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Da die Rechtslage hier jedoch eindeutig ist, werden die Verhandlungen nicht gewünschten Erfolg haben, weil Sie kein Druckmittel besitzen. Einziges Druckmittel, wäre hier die Klage, die jedoch wegen der Rechtslage keine Erfolgsaussichten haben dürfte.
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Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung in der Sache geben konnte. Um eine rechtssichere Antwort geben zu können, müsste ich mir den Arbeitsvertrag und das Schreiben des Intgerationsamtes sowie des Arbeitgebers ansehen. Dies müsste allerdings gesondert vergütet werden.
Sollte sich der Sachverhalt doch etwas anders darstellen, nutzen Sie bitte die Nachfrage.
Sie können mich jederzeit über die Kontaktdaten in meinem Profil erreichen und auch in anderen Angelegenheiten beauftragen.
Rechtsanwalt Andreas Tertel
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