Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

ARGE reagiert nicht

15. April 2008 16:40 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialrecht


Mein Sohn hat Anfang Oktober 2007 einen Widerspruch an die für ihn zuständige ARGE gesandt. Der Eingang wurde ihm nach mehreren Wochen mit Formschreiben bestätigt. Mehrere Schreiben seinerseits auch per Einschreiben und Drohung einer Dienstaufsichtsbeschwerde haben nicht dazu geführt, dass die ARGE reagiert. Eine telefonische oder persönliche Auskunft ist nur nach Terminabsprache möglich, diese wird aber im Widerspruchschreiben abgelehnt: "Bitte sehen Sie von Rückfragen ab, da diese die Bearbeitungszeit verlängern........" Seine reguläre Sachbearbeiterin gibt nur die Auskunft, dass ein Widerspruch hinterlegt sei!!
Seit Februar ist mein Sohn wieder in einem Arbeitsverhältnis und hat dies mehrfach schriftlich unter Angabe seines Bearbeitungszeichens mitgeteilt. Keine Reaktion, sondern ihm wird weiter ein (sowieso) falscher Betrag monatlich überwiesen.
Er weiß sich nun keinen Rat mehr. Zum einen ist sein Widerspruch bis heute nicht bearbeitet (z.B. wurde Kindergeld abgezogen, das er aufgrund seines Alters gar nicht mehr bekommt) und außerdem erhält er unberechtigterweise seit Februar 2008 Leistungen, die er gar nicht mehr bekommen dürfte. Nur, wenn er diese Beträge ohne Bescheid zurück bezahlt, dann sind sie im Nirwana der ARGE verschwunden. Was können wir tun, damit sich das Amt endlich bewegt? Was ist, wenn das Amt einen Betrug konstruiert (Gelder erhalten, obwohl berufstätig), obwohl dieser Umstand mehrmals schriftlich mitgeteilt wurde?

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

Aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Der Befürchtung, dass das Geld bei der ARGE verschwindet, kann Ihr Sohn damit entgegenwirken, dass er, nachdem er das Geld zurück überwiesen hat, die Überweisungsbescheinigungen sorgfältig aufbewahrt. Damit hat er einen Beweis, dass er das Geld an die ARGE zurück gezahlt hat. Möglicherweise ist auch eine Rückzahlung in bar gegen Empfangsbescheinigung möglich. Dies sollte Ihr Sohn aber mit der Sachbearbeiterin absprechen.
Eine andere Möglichkeit, um einen Betrugsverdacht auf Seiten der ARGE von vornherein nicht aufkommen zulassen, wäre, die Zahlungen auf ARGE auf ein separates Konto zu überweisen. Damit werden diese Zahlungen nicht versehentlich ausgegeben. Des Weiteren sollte er dafür Sorge tragen, dass er beweisen kann, dass er der ARGE mitgeteilt hat, dass er wieder arbeitet. Dies wäre zum Beispiel dadurch möglich, dass er der ARGE gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung nochmals die Berufstätigkeit mitteilt.
Auch sollte dies in Anwesenheit von Zeugen der Sachbearbeiterin nochmals telefonisch mitgeteilt werden.

Bezüglich des bereits eingelegten Widerspruchs ist die letzte Möglichkeit, die ARGE zu einer weiteren Tätigkeit zu bringen, ist eine Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht zu erheben. Diese ist möglich, wenn drei Monate nach Einlegung des Widerspruchs noch keine Entscheidung der ARGE diesbezüglich vorliegt. Vorher sollten sie diesen Schritt aber der ARGE androhen. Die Erfahrung zeigt, dass dies am meisten Wirkung zeigt, wenn es durch ein anwaltliches Schreiben erfolgt.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)

FRAGESTELLER 2. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER