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ALG Sperre- Unterhalt

| 4. Dezember 2006 18:12 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

hallo,
mein exmann zahlt seit unserer scheidung(2004) unterhalt für mich und meine tochter( inzwischen 12). er wurde vom scheidungsanwalt auf 350,00 euro ausgerechnet.
wie ich heute erfahren habe, hat mein exmann seine arbeit gekündigt und hat nun eine sperre vom arbeitsamt bekommen. das habe ich aber erst erfahren, nachdem ich bei ihm nachgefragt habe wo der unterhalt bleibt. er hat also einfach nicht bezahlt!
er wohnt bei seiner freundin, die ihn finanziell versorgt. was habe ich für rechtliche möglichkeiten? stimmt es, dass man eine strafanzeige stellen kann wegen unterhaltspflichtverletzung? ich habe keinen titel für den unterhalt!
für eine antwort bin ich ihnen sehr dankbar,
mit freundlichen grüssen

4. Dezember 2006 | 18:41

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

1) Es müßte geprüft werden, ob der Mann mutmillig den Job verloren hat. Dafür spricht, daß der Mann eine Leistungssperre erhalten hat.

2) Wenn der Mann den Job mutwillig verloren hat, dann wird ihm innerhalb der Unterhaltsberechnung ein fiktives Einkommen angerechnet.

3. Für die Tochter sollte Ihr Anwalt eine Jugendamtsurkunde von dem Mann verlangen. Tut ihr Mann dies nicht, dann muß er auf Unterhalt verklagt werden.

4. Erst wenn Ihr Mann weiterhin keinen Unterhalt zahlen sollte, dann wird er strafrechtlich belangt werden können. Der betreffende Paragraph 170 StGB lautet wie folgt.

"(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt

Breite Str. 147 - 151
50667 Köln
Tel.: 0221/ 272 4745
Fax: 0221/ 272 4747
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anwalt@anwalt-wille.de <mailto:anwalt@anwalt-wille.de>


Rechtsanwalt Klaus Wille

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