Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
1) Es müßte geprüft werden, ob der Mann mutmillig den Job verloren hat. Dafür spricht, daß der Mann eine Leistungssperre erhalten hat.
2) Wenn der Mann den Job mutwillig verloren hat, dann wird ihm innerhalb der Unterhaltsberechnung ein fiktives Einkommen angerechnet.
3. Für die Tochter sollte Ihr Anwalt eine Jugendamtsurkunde von dem Mann verlangen. Tut ihr Mann dies nicht, dann muß er auf Unterhalt verklagt werden.
4. Erst wenn Ihr Mann weiterhin keinen Unterhalt zahlen sollte, dann wird er strafrechtlich belangt werden können. Der betreffende Paragraph 170 StGB lautet wie folgt.
"(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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