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ALG II Antrag von Exfrau = Unterhaltspflicht?

5. April 2007 08:57 |
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Familienrecht


Hallo liebes Anwalt Team.

Seit ca 3 Jahren bin ich von meiner Frau geschieden.
Sie hat ein Kind - nicht von mir - und ich bin zu keinen Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Ist zwar selten, aber die Ehe wurde in sehr gutem Verhältnis und ohne Problematiken geschieden.

Nun hat mich meine Exfrau kontaktiert und mir mitgeteilt, dass sie für ihren ALG II Antrag meine Anschrift mit angeben muss.

Bei unserer Behördenwillkür schwant mir da Böses!

Kann es passieren, dass ich für meine Exfrau irgendwelche Zahlungen leisten muss?

Von meinem Verständnis her, besteht doch keinerlei "Beziehung" mehr zu ihr.

Leider konnte ich im Internet, noch bei irgendwelchen Behröden eine Info zu dieser Situation finden.

Vielen Dank für eure rasche Unterstützung!

:-)



Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:

Es ist mir nicht verständlich, warum Ihre Adresse angegeben werden muss. Sie haben geschrieben, dass Sie seit 3 Jahren geschieden sind. Es kann sein, dass Ihre Adresse angegeben werden muss, da eine Änderung in der Bedarfsgemeinschaft eingetreten ist, d.h. wenn Sie bei der Gewährung des Arbeitslosengeldes I als Bedarfsgemeinschaft gegolten haben, muss Ihre Ex- Frau mitteilen, dass Sie nun geschieden sind. Nach Durchsicht des Antrages muss ich Ihnen mitteiln, dass ich ansonsten keinen Grund sehe, Ihre Adresse anzugeben

Bezüglich der Unterhaltsregelung wird diese bei der Scheidung ja gerichtlich aufgenommen worden sein, so dass ich auch diesbezüglich keine Probleme sehe.

Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Gerlach
Rechtsanwältin

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