Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Es ist mir nicht verständlich, warum Ihre Adresse angegeben werden muss. Sie haben geschrieben, dass Sie seit 3 Jahren geschieden sind. Es kann sein, dass Ihre Adresse angegeben werden muss, da eine Änderung in der Bedarfsgemeinschaft eingetreten ist, d.h. wenn Sie bei der Gewährung des Arbeitslosengeldes I als Bedarfsgemeinschaft gegolten haben, muss Ihre Ex- Frau mitteilen, dass Sie nun geschieden sind. Nach Durchsicht des Antrages muss ich Ihnen mitteiln, dass ich ansonsten keinen Grund sehe, Ihre Adresse anzugeben
Bezüglich der Unterhaltsregelung wird diese bei der Scheidung ja gerichtlich aufgenommen worden sein, so dass ich auch diesbezüglich keine Probleme sehe.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
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