Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Falls Sie die Steuererklärung 2008 und 2009 schon abgegeben haben und diese durch ein Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist, können Sie für das Jahr 2010 oder 2011 nichts nacherklären, sondern hätten dies für die entsprechenden Jahre 2008 und 2009 tun müssen.
Sie sollten hier einen Anwalt mandatieren, der Akteneinsicht beantragt, bevor Sie sich einlassen oder einen Termin wahrnehmen.
Ggfs. liegt bei Ihnen ein Tatbestandsirrtum bezüglich des Unterlassens der Abgabe einer korrigierten Steuererklärung, der den im Raum stehenden Tatbestand der Steuerhinterziehung entfallen lässt. Sie sollten schnellstmöglich den Betrag einschließlich Zinsen von 6 % im Jahr nachzahlen. Verurteilt werden Sie nicht;gffs wird eine Geldbuße gegen Sie festgesetzt.
Ihren Arbeitgeber können Sie nur Haftung nehmen, wenn dieser eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen hat. Hierzu müsste ich das Schreiben des Arbeitgebers prüfen.
Gerne stehe ich im Rahmen eines Mandats zur Verfügung.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
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