Sehr geehrter Fragesteller,
Aufwendungen für Heilbehandlungen sind in der Regel als so genannte außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar.
Dabei muss die Therapie nicht von einem Arzt, sondern lediglich von einer zur Heilkunde zugelassenen Person, worunter auch Krankengymnasten und Psychotherapeuten fallen, erbracht werden. Kosten für Sportausübung sind dann absetzbar, wenn Sie der Behebung oder Besserung von gesundheitlichen Störungen dienen.
Bitte bedenken Sie, dass von dem steuerlich absetzbaren Betrag jedoch ein so genannter Eigenanteil abgezogen wird. Dieser liegt – abhängig von der Höhe Ihres Einkommens – zwischen 1% und 7% des Einkommens. In der Steuererklärung ist jedoch der Gesamtbetrag der Ausgaben anzugeben. Die Kürzung wird durch das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt