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90 Tageregelung Türkei

11. Oktober 2014 18:29 |
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Reiserecht


Sehr geehrter Hr. RA,
welche Regelung bezüglich der 90 Tage-Aufenthaltserlaubnis gilt für Deutsche, die in die Türkei reisen?
a) ein Berechnungszeitraum gerechnet ab der 1. Einreise (90 Tage innerhalb von 180 Tagen), der nach Ausreise und Ablauf des Bezugszeitraums von einem neuen BZR abgelöst wird
Oder
b) die Rückwärtsrechnung ausgehend von jedem Tag des Aufenthalts, z. B. 10.10. minus 180, sodass jeder Aufenthaltstag im Rückblick hinsichtlich der 180 Tage betrachtet wird.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
E. G.

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