Guten Tag, ich bin 36 und möchte mit meiner Freundin (16, fast 17) im Oktober in den Urlaub in die Türkei fliegen. Nun habe ich gehört, dass dies problematisch werden kann aufgrund der Gesetze dort. Ein Reisebüro wiederum sagte mir, dass dies nur als Einheimischer zum Problem wird. Deshalb meine Frage: ist es ein Problem, in dieser Konstellation in den Urlaub in die Türkei zu fliegen und was muss man insgesamt beachten?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Besondere Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. (Vergl. Auswärtiges Amt, https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html).
Insoweit ist der Aufenthalt in der Türkei und die Einreise unproblematisch.
Auch nach deutschem Recht bestehen in der Regel keine Bedenken, sofern die Zustimmung der Erziehungsberechtigen vorliegt. Diese sollte sicherheitshalber schriftlich mitgeführt werden.
Beachten Sie noch, dass sich aus den lokalen Türkischen Gesetzen Besonderheiten ergeben können, dies betrifft insbesondere die Strafbarkeit von sexuellen Kontakten zu Minderjährigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller21. September 2015 | 17:40
Vielen Dank. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Mutter liegt vor inkl. Kopie des Ausweises. Inwiefern ist Ihre Anmerkung zu den sexuellen Kontakten zu verstehen? Was müssen wir hier beachten und wie können daraus Probleme entstehen? Vor Ort wird man ja sehen m, dass wir ein Paar sind. Vg
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt21. September 2015 | 17:49
Grundsätzlich ist sexueller Kontakt mit Personen unter 16 Jahren in der Türkei verboten. Für Sie trifft dies also nicht mehr zu. Insoweit hatte ich hier versehentlich angenommen, Ihre Freundin sei "fast 16", was ich zu entschuldigen bitte.
Strafbar ist ferner eine sexuelle Handlung mit einer minderjährige Person (unter 18 Jahren), die im Falle von Gewaltanwendung oder Bedrohung... einer sonstigen Handlung des Täters oder eines listigen Mittels des Täters keinen Widerstand leisten kann. (Artikel 414 StgB Türkei).