Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

2.tes Mal 'geblitzt' innerhalb 2 Jahren - Führerscheinentzug ?

29. Mai 2009 10:16 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
am 06.06.2007 (Tatzeitpunkt) wurde mir wg. überhöhter Geschwindigkeit der Führerschein entzogen.
Am 24.05.2009 wurde ich mit 27 km überhöhter Geschwindigkeit (außerorts) erneut geblitzt.
War - bis ich den Bußgeldkatalog einsah - nur über meine Dummheit verärgert. Bin aber jetzt ernsthaft beunruhigt. 2. ter Tempoverstoß > 25 km innerhalb von 2 Jahren = Führerscheinentzug ?
Falls ja, gibt es in Anbetracht der abgelaufenen Zeit seit dem ersten Verstoß (10 Tage vor Ablauf der 2 Jahresfrist) eine Möglichkeit (z.B. erhöhtes Bußgeld o.ä.) den Führerscheinentzug abzuwenden ?

Danke im voraus

29. Mai 2009 | 11:24

Antwort

von


(481)
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Web: https://www.rechtsanwalt-ennepetal.com
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt regelmäßig durch ein strafgerichtliches Urteil oder bei fehlender Eignung/fehlender Befähigung, im Rahmen einer Fahrerlaubnis auf Probe bzw. aufgrund des Punktesystems durch die Fahrerlaubnisbehörde. Ich gehe davon aus, dass Ihnen wegen einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung bislang nicht die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sondern ein Fahrverbot angeordnet wurde. Bitte korrigieren Sie mich ggf. im Rahmen der Nachfragefunktion.

Dies vorausgesetzt droht nach Ihrer Schilderung nicht zwingend ein weiteres Fahrverbot.

§ 4 II 2 BKatV regelt zur Beharrlichkeit folgendes:
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Maßgeblich ist also keine Zwei-Jahres-Frist, wie von Ihnen vermutet. Entscheidend wird in Ihrem Fall vielmehr sein, wann die Geldbuße wegen Ihres Verstosses vom 06.06.2007 rechtskräftig geworden ist. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Jahresfrist.

Sollte gleichwohl ein Fahrverbot angeordnet werden, sollten Sie zunächst das Messverfahren anwaltlich überprüfen lassen. Beachten Sie in jedem Fall die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid. Ein Absehen von einem Fahrverbot kann nur im Einzelnen geprüft werden. Allein die Nähe zu einem Fristende wird Sie nicht entlasten. Sie müssen in der Regel die Unverhältnismäßigkeit des Fahrverbotes im Hinblick auf die Ihnen entstehenden Nachteile darlegen; ein pauschales Rezept gibt es insoweit nicht.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(481)

Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Web: https://www.rechtsanwalt-ennepetal.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Nachbarschaftsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER