Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
Anstandsschenkungen sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke, insbesondere Geburtstags-, Weihnachts- und Hochzeitsgeschenke. Es hängt immer vom Einzelfall ab, was noch als Anstandsschenkung anzusehen ist. Für die Beurteilung ist auf die Ansichten und Gepflogenheiten sozial gleichgestellter Personen abzustellen und insbesondere darauf, ob es zu einer Einbuße an Achtung in diesem Personenkreis führen wurde, wenn das Geschenk unterlassen wird (Palandt-Weidenkaff, BGB-Kommentar, § 534 Rz. 3).
Ein Drittel eines Hausverkaufserlöses wird von daher wohl kaum noch als Anstandsschenkung gelten können.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Haeske
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail: