Ich habe mit meiner Mutter und der Gegenseite eine gemeinsame Grenze, soll ich mich..
...nun auch vertreten lassen ?
Sehr geehrte Anwälte,
ich habe hier schon einmal was geschrieben.
Es ging darum, dass mir und meiner Mutter zwei Häuser in Nachbarschaft gehören.
Der dritte Nachbar hat nun rausgefunden, dass meine Mutter der Eigentümer des einen Hauseses ist.
Da das Grundstück über Eck geht, denkt er nun, dass ihr nicht nur das eine sondern auch das andere Nachbarhaus gehört, was aber mir gehört.
Im Vorfeld dazu habe ich schon einen Anwalt hier gefragt.
Es ging damals darum, dass der Nachbar nun von meiner Mutter die hälftigen Kosten des Stahlzaunes ersetzt haben will.
Meine Mutter hat sich nun einen Anwalt genommen und dem widersprochen, weil die Gegenseite meine Mutter nicht informierte und dann einfach ohne sie zu fragen einen teuren Zaun bestellt, wo der Verdacht besteht, weil es die Firma eines Kollegen ist, hier überhöhte Preise angesetzt zu haben.
Da die Gegenseite nun erfahren hat, dass ich auch ein Eigentümer bin, ich aber den Anwalt meiner Mutter noch nicht mandartiere, dieser aber nun mit mir eine Art Vereinbarung also Vergleich treffen will, dass ich und meine Mutter uns hier die Kosten teilen, möchteich gerne von ihnen wissen, ob da für mich Gefahren bestehen ?
Immerhin habe ich keinen eigenen Anwalt und nur den von meiner Mutter, wenn dieser nun von mir was will, muss ich ja davon ausgehen, dass er nur im Interesse meiner Mutter handelt !
Es ist zwar so, dass lt, Gesetz hier Sittenwidrigeit besteht, wenn man jemanden aus Mangel an Wissen übervorteilt aber Papier ist ja geduldig, daher wäre meine Frage, wie ich mich nun verhalten soll !
Der Anwalt meinte schon, dass er mich auch vertreten kann, wenn man sich auf keinen Vergleich einigen kann.
Wie sieht es da mit den Kosten aus, kann er mich und sollte der Anwalt mich nun vertreten ?
Lt. § 37 Abs. 4 Nachbargesetz und der Kommentierung ist es so, dass in NRW, derjenige, der auf seiner Seite Stützmauer und Einfriedung Erde angehäuft hat auch mehr zu zahlen hat, als der andere, zum anderen ist es so, dass der Zaun zumindest auf meiner Seite des Anwesens NICHT an der Grundstücksgrenze steht, da diese die Mauer ist, sondern weiter hinten.
Mein Grundstück iegt tiefer als das des Nachbarn daher.
Zum dritten und das ist wohl der wichtigste Punkt, wurden wir alle beide nicht im Vorfeld schriftlich informiert und es wurde uns keine 2 Monatige Frist gegeben, daher konnten wir auch nicht zu oder ablehnen.
Der Anwalt der Gegenseite meinte nun, dass ich das aber so signalisierte, dass ich an einer Einigung nicht interessiert sei.
Dabei ist es doch so, dass man mich hätte vorher schriftlich auffordern müssen, an der Einfriedung mitzuriekne zumal ich zudem niemals eine mündliche Ablehnung kund tat !
Wir, ich und meine Mutter haben nun am 5. Januar einen Termin bei dem Anwalt, muss der Anwalt mich nun auch richtig beraten, wenn er mich in seinem Schreiben nennt, muss ich dort eine Vereinbarung unterschreben, die jetzt keine Beauftragung ist ?
Ist es überhaupt gültig, wenn der Anwalt hier auch in meinem Namen einen Vergleichsvorschlag macht, dass zum einen ich und meine Mutter die Eigentümer sind und wir beide bereit sind, so die Gegenseite nicht weiter gegen uns vorgeht, hier einen gewissen Betrag zu zahlen ?
Ich muss daran erinnern, dass ich selber an meiner Grundstücksseite nicht unbedingt davon ausgehe, dass ich mehr als meine Mutter zahlen muss, eher weniger, da es sich bei mir um eine Stützmauer und Grenze handelt, die schon vorhanden war und bei meiner Mutter um die gleiche Höhe und sie schon vorher nur einen alen rsotigen Zaun hatte, die die Gegenseite einfach so ohne uns zu fragen, eingerissen hat.
Der Anwalt selber meinte zu mir, dass es besser sei, sich im Vorfeld zu einigen, richtig ist zwar, dass er uns vorher hätte informieren müssen, er weiss aber nicht, wie dies nachträglich bei Gericht behandelt wird !
Wie sehen sie dies nun, ist es MIR anzuraten, hier abzuwarten, ggfs. einen Mahnbescheid zu widersprechen oder gar einen eigenen Anwalt zu nehmen oder kann dies der Anwalt meiner Mutter machen ?
Zum besseren Verständnis, nenne ich die betreffenden Links.:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=49185
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=48955
Ich habe dem Ra. meiner Mutter schon gesagt, dass er mich für den Fall einzeln vertreten soll, wenn hier unterschiediche Interessen entstehen, etwa, weil im Gegensatz zu meiner Mutterbei mir schon eine Mauer stand !
Ich erwähnte, dass im Buch Heinrich Schäfer, Nachbargesetz NRW. 14. Auflage Verlag H.C. Beck zu § 37 auf Seite. 157 (Zweitletzter Abatz) steht, dass n. Hodes/Dehner § 17 Rdn. 3)
Meine Mutter sieht das auch ähnlich und hat dies für den Falle einer Einigung ihrem Anwalt gefaxt.
Weiterhin hat meine Mutter Angebote eingeholt und eines schon an dem Anwalt gefaxt.
Pikant ist, dass der Materilapreis genau die Hälfte ist, dass riecht daher nach Betrug oder Wucher, ich hoffe, man kann dies irgendwie belegen !
Im Vorfeld habe ich dem Anwalt bzw, meine Mutter den Anwalt angefragt, wie hoch hier die Gebühren für zwei wären, der Anwalt hat damals auch zurückgefaxt, daher muss man davon ausgehen, dass er die Sache, so es zum Gericht geht, uns beide vertritt.
Meine Mutter hat nun zudem erst vor einigen Tagen ein Schreiben der Gegenseite erhalten, obwohl der Anwalt dies seit dem 2. Dezember hatte.
Da nun die FRist um ist, will die Gegenseite hier, dass meine Mutter den Anwalt zahlt !
Komisch ist nur, dass mein Anwalt meint, die Frist von 10 Tagen sei zu kurz, er im Urlaub bald ist und kurzfristig jetzt nicht mehr mit der Mandantschaft reden kann und außerdem die Firma sich nicht voll per Originalvollmach etc. legitimiert hat.
Ich habe dem Anwalt nun mitgeteilt, dass meine Mutter und ich,(im gemeinsamen Schreiben) hier eine Einigung nur zusammen machen wollen, wenn die Gegenseite sich auch daran halten muss !
Ich will es nicht, dass die Gegenseite mich dann noch einmal parallel über die Kosten anschreibt !
Für mich ist die Sache daher klar.:
Ich selber habe nur einen kleinen Teil des Zaunes, also (gemeinsame Grenze), zudem liegt mein Grundstück viel tiefer !
Im übrigen kommt mir die Rechnung überhöht vor und es wurde kein Drahtzaun genommen, wie es im Gesetz steht, ferner wurde ich im Vorfeld garnicht erst über di eEinfriedung informiert, so dass ich auch keine Möglichkeit hatte, auf die Kosten Einfluss zu nehmen !
Der Anwalt teilte mir am Telefon weiterhin mit, dass wenn ich ein eigenes Schreiben von der Gegenseite oder ein Mahnbescheid erhalten, dies voll ablehnen soll und ihm reinreichen soll !
Meine Frage unter Grundlage des obigen Textes nun an sie.:
WIE soll ich mich nun verhalten, kann ich hier ruhigen Gewissen mit meiner Mutter dort hingehen und dort mit dem Anwalt und ihr eine Vereinbarung ausarbeiten, wonach wir uns mit der Gegenseite einigen wollen, diesen Vorschlag befristet setzen und wenn die Gegenseite dies nicht will, unseren Vorschlag dann zurückzuziehen und uns auf die Klage der Gegenseite vorzubereiten, indem der Anwalt meine Mutter und dann auch mich vertritt ?
Vielen Dank