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Vater verweigert Unterschrift für Reisepass

23. August 2008 21:18 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Wolfram Geyer

Zusammenfassung

Darf der Vater die Unterschrift für den Reisepass des gemeinsamen Kindes verweigern, obwohl er das gemeinsame Sorgerecht hat?

Nein, der Vater darf die Ausstellung des Reisepasses für das gemeinsame Kind nicht willkürlich verweigern. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen sich die Eltern über wesentliche Angelegenheiten des Kindes, wie z. B. Auslandsreisen, einigen. Verweigert der Vater seine Zustimmung ohne triftigen Grund, kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden.

Guten Abend,
ich bin seit einem halben Jahr geschieden, gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir.
Ich möchte mit meinem 8 jähren Kind in den Urlaub fahren und benötige die Unterschrift des Vaters zur Ausstellung des Reisepasses.
Laut Stadtverwaltung muß der Vater persönlich vorstellig werden und den Antrag unterschreiben.
Er sagt mir diese zwar zu aber letztendlich verweigert er diese aus Schikane.
Nächstes Jahr läuft der Kinderausweis aus und das Problem stellt sich wieder.
Das Verhältnis zwischen mir und meinem Ex-Mann ist sehr schwierig und zeichnet sich durch seine ständiges Provozieren über das Kind aus.
Darf er seinem Kind überhaupt die notwendigen Ausweispapiere verweigern?
Danke

Sehr geehrte Ratsuchende,

der Vater darf seine Unterschrift nicht verweigern, denn im Rahmen der elterlichen Sorge (§ 1626 Abs. 1 BGB) ist er verpflichtet, an der für das Kind erforderlichen Beantragung von Ausweispapieren mitzuwirken.

Wenn aufgrund der Weigerung des Vaters unmittelbar die Gefahr besteht, dass Sie als Aufenthaltsbestimmungsberechtigte den geplanten Urlaub mit Ihrem Kind nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag bei dem örtlichen Familiengericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen. Den Antrag können Sie auch bei der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben. Der Richter hat die Möglichkeit, die fehlende Zustimmung des Vaters zu ersetzen, so dass bei Eilbedürftigkeit auf diesem Wege der Reisepass noch rechtzeitig bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiterhelfen. Für Rückfragen zum Verständnis stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

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