Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass Ihnen und Ihrem Exmann die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam zusteht. Damit haben Sie, wenn das Kind bei Ihnen lebt, die Befugnis zur alleinigen Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Bei Entscheidungen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, ist das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich.
Diese Unterscheidung betrifft neben den Angelegenheiten der Personensorge auch die Vermögenssorge.
Nach der Kommentarmeinung handelt es sich bei der Entscheidung über die Anlage und Verwendung des Kindesvermögens um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, die also einvernehmlich zu treffen ist.
Da Sie das Geld jedoch sicher und vernünftig angelegt haben, müsste Ihr Exmann gerichtlich gegen Sie vorgehen.
Ich könnte mir dann gut vorstellen, dass, wenn keine Einigung erfolgt, das Gericht Ihnen die Entscheidung bezüglich der Vermögenssorge überträgt und Sie künftig die finanziellen Angelegenheiten Ihrer Tochter alleine regeln können.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Tremmel-Lux
Rechtsanwältin
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