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§1687 Abs.1 S.2

28. August 2007 08:08 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Eva Tremmel-Lux

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Tochter hatte zur Ihrer Konfirmation einen nicht unerheblichen Geldbetrag von allen Verwandten erhalten.
Ich habe hierfür für meine Tochter ein Festgeldkonto eröffnet, ohne die Zustimmung meines Ex-Mannes einzuholen, weil wir sehr verstritten sind.
Mein Ex-Mann war nun bei der Bank und fordert, dass er Auskunft bekommt und auch mit unterschreibt.

Meine Frage: Kann ich dieses Konto für meine Tochter ohne Zustimmung einrichten? Es ist ja für die Entwicklung des Kindes nichts negatives.

Besten Dank für Ihre Antwort.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass Ihnen und Ihrem Exmann die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam zusteht. Damit haben Sie, wenn das Kind bei Ihnen lebt, die Befugnis zur alleinigen Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Bei Entscheidungen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, ist das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich.
Diese Unterscheidung betrifft neben den Angelegenheiten der Personensorge auch die Vermögenssorge.
Nach der Kommentarmeinung handelt es sich bei der Entscheidung über die Anlage und Verwendung des Kindesvermögens um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, die also einvernehmlich zu treffen ist.
Da Sie das Geld jedoch sicher und vernünftig angelegt haben, müsste Ihr Exmann gerichtlich gegen Sie vorgehen.
Ich könnte mir dann gut vorstellen, dass, wenn keine Einigung erfolgt, das Gericht Ihnen die Entscheidung bezüglich der Vermögenssorge überträgt und Sie künftig die finanziellen Angelegenheiten Ihrer Tochter alleine regeln können.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Tremmel-Lux
Rechtsanwältin

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