Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie haben grunddsätzlich die Möglichkeit Ihre Erklärungen in dem Vertrag anzufechten.
Das muss aber unverzüglich geschehen. Diese Erklärung, die Ihrem zukünftigen Mann gegenüber erfolgen muss, hat aber vermutlich Konsequenzen bezüglich der angedachten Eheschließung.
Sie können aber auch den Vertrag so akzeptieren und im Falle einer möglichen Trennung diesen zur Überprüfung durch ein Gericht stellen.
Eheverträge unterliegen der Inhaltskontrolle und dürfen keine erhebliche Benachteiligung nur eines Teil enthalten und auch eine Notsituation nicht ausnutzen.
Ob dann aber später ein Gericht Ihren Ansprüchen folgt, vermag jetzt nicht abschließend beurteilt werden können.
Was den Trennungsunterhalt betrifft ist Ihre Auffassung zutreffend. Auf diesen kann schon nach dem Gesetz nicht verzichtet werden. Insofern wird Ihnen dieser zustehen.
Eine nähere Beurteilung wird man aber nur abgeben können, wenn der Vertrag insgesamtz bekannt ist. Sie sollten dieses prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechstanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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