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zu Ehevertrag gewungen

25. März 2015 14:47 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich wurde Gestern dazu genötigt einen Ehevertrag zu unterzeichnen.
Hierbei muss ich sagen, dass ich einfache Sachbearbeiterin und ohne Vermögen, mein zukünftiger Mann Geschäftsführer eine Steuerberatungskanzlei mit mehrern Niederlassungen, sowie mehreren Mietobjekten - also ich arm er reich.
Für mich waren es alles böhmische Dörfer.
Fakt, ich musste unterzeichnen und auf ales zu verzichten, Gütertrennung, Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche auch in der Not und auf den Trennungsunterhalt.
Ich fühlte mich bei dem Notar / Familienanwalt ausgeliefert, da es ein guter Bekannter meines Mannes ist. Dieser redete so massiv auf mich ein, dass ich mir gar nciht zu helfen wusste.
Ich habe ihm gesagt, das ich bei Pflege meines Schwigervaters nur noch Halbtagsarbeiten kann, und somit möchte ich nicht auf den Versorgungsausgleich verzichten - das wurde nicht akzeptiert und wenn es soweit ist kann man den Vertrag ja schließlich ändern.
Mir wurde überhaupt nicht zugehört. Oder ich sollte dann jetzt noch eine zusatz Rentenversicherung abschließen - das Geld habe ich aber nicht.
Nunja, ich habe unterschrieben - und das Kind ist in den Brunnen gefallen.
Ich hatte angst davor, wenn ich nicht so unterschreibe, platzt unsere Hochzeit.
Denn ich liebe diesen Mann sehr, wir sind mehr als 6 Jahre zusammen haben keine gemeinsamen Kinder. (er 2 / ich 2)
Ein solcher Ehevertrag war vorher auch garnicht vrhersehbar.
Zumindest dachte ich das mir der Trennungsunterhalt zusteht.

25. März 2015 | 15:34

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie haben grunddsätzlich die Möglichkeit Ihre Erklärungen in dem Vertrag anzufechten.

Das muss aber unverzüglich geschehen. Diese Erklärung, die Ihrem zukünftigen Mann gegenüber erfolgen muss, hat aber vermutlich Konsequenzen bezüglich der angedachten Eheschließung.

Sie können aber auch den Vertrag so akzeptieren und im Falle einer möglichen Trennung diesen zur Überprüfung durch ein Gericht stellen.

Eheverträge unterliegen der Inhaltskontrolle und dürfen keine erhebliche Benachteiligung nur eines Teil enthalten und auch eine Notsituation nicht ausnutzen.

Ob dann aber später ein Gericht Ihren Ansprüchen folgt, vermag jetzt nicht abschließend beurteilt werden können.

Was den Trennungsunterhalt betrifft ist Ihre Auffassung zutreffend. Auf diesen kann schon nach dem Gesetz nicht verzichtet werden. Insofern wird Ihnen dieser zustehen.

Eine nähere Beurteilung wird man aber nur abgeben können, wenn der Vertrag insgesamtz bekannt ist. Sie sollten dieses prüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechstanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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