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wieder *****

19. September 2006 06:38 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Die Firma ***** behauptet, einen Vertrag über ein Digital-Magazin mit mir abgeschlossen zu haben. Die Firma hat meine E-Mail-Adresse, Anschrift und IP Nummer gespeichert. Ich bin mir sicher niemals einen Vertrag mit der Firma geschlossen zu haben. Weiterhin behauptet die Firma ich hätte von meinem 14-tägigen Rücktrittsrecht kein Gebrauch gemacht - wie auch ich habe ja keinen Vertrag geschlossen .Jetzt bekam ich bereits per Post die 2. Mahnung. Nach der 1. Mahnung habe ich bereits per Mail eine Kündigung geschrieben und der Firma mitgeteilt, dass ich kein Vertragsverhältnis eingegangen bin. Darauf hin schickte mir ***** eine Kündigungsbestätigung. Diese soll aber erst nächstes Jahr gültig sein, sodass ich den Betrag für diese Jahr noch zu zahlen habe. Daraufhin habe ich wieder eine Mail geschrieben, in der auf das Verbraucherschutzgesetz hinwies und Den Vertrag für nichtig erklärte. Daraufhin kam keine Nachricht mehr von *****. Gestern hatte ich dann die zweite Mahnung im Briefkasten.
In dieversen Internetforen gab es unzählige Bericht über ***** mit vielen Betroffenen die die gleiche Geschichte erzählten - mittlerweile sind komischer Weise alle Artikel in den Foren gelöscht.

Wie kann ich mich weiter verhalten, da die Firma ja mittlerweile dazu übergegangen ist mir die Sachen per Post zu schicken.

19. September 2006 | 08:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Grunde sind zwei Alternativen denkbar. Wenn Sie tatsächlich zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag geschlossen haben, sind Sie auch zu keinen Zahlungen verpflichtet. Dass ein Vertrag geschlossen wurde, muss derjenige beweisen, der Ansprüche daraus herleiten möchte. Allein eine IP-Nummer nebst Privat- und email-Adresse beweist noch keinen Vertragsschluss.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass Sie unbemerkt einen Vertrag geschlossen haben, weil dieser Vertragsschluss im Rahmen ein Testabos oder eines Gewinnspiels erfolgt ist.

Dabei ist zu bemerken, dass solche Verträge keinen Bestand haben, deren Abschluss der Verbraucher kaum bemerken konnte, etwa weil sie besonders geschickt in ein Test- oder Gewinnspielumfeld eingebunden waren- insofern müssen Sie hier überlegen, ob Sie Ihre Daten im Rahmen eines Testabos oder Gewinnspiels weitergegeben haben und ob letztlich auf einen Vertragsschluss hingewiesen wurde.

Sofern Sie sich weiter sicher sind, sich nicht vertraglich gebunden zu haben, sollte Sie der Gegenseite schriftlich mitteilen (Einschreiben/Rückschein), dass Sie keinen Vertrag geschlossen haben und endgültig jede Zahlung ablehnen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


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