Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Um das Kündigungsschreiben an den Empfänger schicken zu können, müssen Sie die postalische Anschrift ausfindig machen. Notfalls geht das auch über das Internet.
Auch aus der Lastschrift/Abbuchung müssten Sie nähere Daten ersehen können. Bei Ihrer Bank können Sie die Bankverbindung überprüfen lassen und könnten so evtl. den Geschäftssitz feststellen.
Ansonsten könnten Sie auch einen Abbuchungsauftrag oder die Lastschrift widerrufen. Leider ist dies in der Regel mit Kosten verbunden, die der Empfänger zwar aller Voraussicht nach Ihnen gegenüber geltend machen würde, gegenüber weiteren monatlichen Zahlungen aber wohl das geringere Übel ist.
Dabei gehe ich davon aus, dass die Abbuchungen/Lastschriften zu Recht erfolgt sind, ansonsten können Sie natürlich kostenfrei widerrufen/zurückbuchen.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt