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wie kommt man an alte Unterlagen für den Zugewinn

29. August 2009 17:54 |
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Familienrecht


Hallo. Mein Freund lebt in Scheidung. Das Haus und das Grundstück läuft im Grundbuch auf den Namen seiner Frau.Für die Berechnung des Zugewinns benötigt er als Beweis diverse Unterlagen. Jetzt meine Frage: Vor ca. 11 Jahren hat mein Freund eine beträchtliche Summe von seinen Eltern zum Ausbau des Hauses bekommen(er hat alles alleine gemacht, also auch keine Rechnungen von Handwerkern). Leider fehlen die Kontoauszüge und die Bank sagt, sie hätte auch keine mehr (älter als 10 Jahre). Wie bekommt er jetzt einen Beweis, das das Geld existiert hat. Sein Anwalt sagt, er bräuchte schriftliche Beweise, da die Noch-Ehefrau alles abstreiten würde. Weiterhin hatte mein Freund ein eigenes Auto ( seine Frau hat ihr Auto mit in die Ehe gebracht). Da das Auto vor Jahren verkauft wurde besitzt mein Freund keine Unterlagen mehr davon. Wie kommt er jetzt an diese Unterlagen um den Wert des Autos beweisen zu können.

Sehr geehrte Fragenstellerin,

Tatsachen, die vor Gericht von der Gegenseite bestritten werden, müssen von der Partei, die sie vorträgt, bewiesen werden. Ein Beweis kann jedoch, wenn es keine schriftlichen Unterlagen gibt, auch durch Zeugenvernehmung erbracht werden.

Zunächst ist allerdings fraglich, ob die Ehefrau Ihres Freundes tatsächlich seinen Vortrag bestreitet. Ferner ist zu bedenken, dass ein sehr detaillierter Vortrag einer Partei nicht durch einfaches Bestreiten widerlegt werden kann. Je substantiierter der Vortrag um so substantiierter muss das Bestreiten sein.

Schließlich besteht die Möglichkeit, Zeugen zum Beweis für die Leistungen Ihres Freundes zu benennen, z.B. die Eltern Ihres Freundes oder Bekannte.

Zum Auto gibt es möglicherweise noch Versicherungsunterlagen, z.B. zu einer Vollkaskoversicherung, mit denen sich der damalige Wert des Fahrzeugs darlegen ließe. Ebenso könnten Zeugen benannt werden.

Das Problem, bestimmte Umstände, die viele Jahre zurückliegen noch beweisen zu können, wird die Ehefrau vermutlich gleichfalls haben. Insofern ist es für die Scheidungsparteien in der Regel besser die Scheidungsfolgeangelegenheiten (u.a. Zugewinnausgleich) einvernehmlich, gegebenenfalls mit Hilfe eines Mediators zu klären, damit vom Tafelsilber noch etwas übrig bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Anderson
Rechtsanwalt & Mediator

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