Sehr geehrte Fragenstellerin,
Tatsachen, die vor Gericht von der Gegenseite bestritten werden, müssen von der Partei, die sie vorträgt, bewiesen werden. Ein Beweis kann jedoch, wenn es keine schriftlichen Unterlagen gibt, auch durch Zeugenvernehmung erbracht werden.
Zunächst ist allerdings fraglich, ob die Ehefrau Ihres Freundes tatsächlich seinen Vortrag bestreitet. Ferner ist zu bedenken, dass ein sehr detaillierter Vortrag einer Partei nicht durch einfaches Bestreiten widerlegt werden kann. Je substantiierter der Vortrag um so substantiierter muss das Bestreiten sein.
Schließlich besteht die Möglichkeit, Zeugen zum Beweis für die Leistungen Ihres Freundes zu benennen, z.B. die Eltern Ihres Freundes oder Bekannte.
Zum Auto gibt es möglicherweise noch Versicherungsunterlagen, z.B. zu einer Vollkaskoversicherung, mit denen sich der damalige Wert des Fahrzeugs darlegen ließe. Ebenso könnten Zeugen benannt werden.
Das Problem, bestimmte Umstände, die viele Jahre zurückliegen noch beweisen zu können, wird die Ehefrau vermutlich gleichfalls haben. Insofern ist es für die Scheidungsparteien in der Regel besser die Scheidungsfolgeangelegenheiten (u.a. Zugewinnausgleich) einvernehmlich, gegebenenfalls mit Hilfe eines Mediators zu klären, damit vom Tafelsilber noch etwas übrig bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Anderson
Rechtsanwalt & Mediator
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