Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider gehe ich zunächst davon aus, dass Sie den Darlehensvertrag nicht widerrufen können. Dies würde voraussetzen, dass ein neuer (!) Darlehensvertrag abgeschlossen wurde. Ich nehme jedoch an, dass es sich bei dem Darlehen um ein festverzinsliches handelt und lediglich die Zinsbindung, nicht aber der gesamte Vertrag endete.
In diesen Fällen gelten die ursprünglichen Vereinbarungen weiterhin. Die Vorschriften der §§ 491
, 495 BGB
a.F. sollen auf Änderungen eines Verbraucherdarlehensvertrages nur dann Anwendung finden, wenn dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zugleich ein neues, im ursprünglichen Darlehensvertrag weder geregeltes noch angelegtes Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird (vgl. Urteil des BGH vom 28.5.2013; Az.: XI ZR 6/12
).
Anderes gilt nur, wenn der alte Vertrag von 1998 gänzlich endete und 2008 ein neuer Vertrag geschlossen wurde.
Zur abschließenden Beurteilung sind daher noch weitere Informationen notwendig. Eine definitiv, abschließende Beurteilung ist daher (noch) nicht möglich, da hierzu weitere Details der Zinsanpassung bekannt sein müssten. Nutzen Sie die Nachfrageoption zur Klarstellung. Ich werde dann entsprechend darauf eingehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
André Meyer, Rechtsanwalt
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