Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Privater Ebay Autoverkauf durch Verkaufsagenten - Käufer will Geld zurück

23. April 2008 22:28 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetauktionen


Beantwortet von

Ich habe mein 16 Jahre altes Privatfahrzeug durch einen Ebay Verkaufsagenten zur Versteigerung in Ebay anbieten lassen

Nach ca. 1 Woche meldete sich der Käufer telefonisch bei mir als Ex Besitzer wegen technischer Mängel des Fahrzeuges und will Garantie/Gewährleistung von mir oder das Fahrzeug zurückgeben und zusätzlich seine angefallenen Unkosten wie Bahnfahrt zur Abholung und Benzinkosten zum Rücktransport des Fahrzeuges erstattet haben

Begründung: Der Verkaufsagent ist gewerblicher Verkäufer und muss laut Gesetz für Garantie und Gewährleistung bei dem Fahrzeug geradestehen oder das Fahrzeug zurücknehmen

Wenn ich mich weigere und will er den Ebay Verkaufsagenten verklagen.

Ebay Artikelnummer: 270223197423

Im Verkaufstext des Verkaufsagenten wurde unter anderem darauf hingewiesen:

Ich verkaufe das Auto im Kundenauftrag. Es wird darauf hingewiesen, dass ich keinerlei Garantie auf das Fahrzeug gebe und eine Rücknahme ausgeschlossen ist.

Nach dem Ende der Auktion hat der Ebay Käufer dann mit mir als Privatperson und Besitzer einen schriftlichen Kaufvertrag über das Fahrzeug abgeschlossen. In dem Kaufvertrag steht Fahrzeug gekauft wie gesehen von Privat als Bastlerfahrzeug unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung.

Der Ebay Verkaufsagent handelt gewerblich nicht mit Autos sondern Elektronik Neuware

Was nun, wie ist die Rechtslage, muss ich das Auto als Privatperson zurücknehmen ?

24. April 2008 | 00:22

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie müssen das Auto nicht zurücknehmen.

Die Gegenseite muß beweisen, daß das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe nicht dem vereinbarten Zustand entsprach bzw. arglistig Mängel verschwiegen wurden.

Der Ebay-Agent ist hierbei irrelevant, weil der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer geschlossen wurde.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER