Ich habe mein 16 Jahre altes Privatfahrzeug durch einen Ebay Verkaufsagenten zur Versteigerung in Ebay anbieten lassen
Nach ca. 1 Woche meldete sich der Käufer telefonisch bei mir als Ex Besitzer wegen technischer Mängel des Fahrzeuges und will Garantie/Gewährleistung von mir oder das Fahrzeug zurückgeben und zusätzlich seine angefallenen Unkosten wie Bahnfahrt zur Abholung und Benzinkosten zum Rücktransport des Fahrzeuges erstattet haben
Begründung: Der Verkaufsagent ist gewerblicher Verkäufer und muss laut Gesetz für Garantie und Gewährleistung bei dem Fahrzeug geradestehen oder das Fahrzeug zurücknehmen
Wenn ich mich weigere und will er den Ebay Verkaufsagenten verklagen.
Ebay Artikelnummer: 270223197423
Im Verkaufstext des Verkaufsagenten wurde unter anderem darauf hingewiesen:
Ich verkaufe das Auto im Kundenauftrag. Es wird darauf hingewiesen, dass ich keinerlei Garantie auf das Fahrzeug gebe und eine Rücknahme ausgeschlossen ist.
Nach dem Ende der Auktion hat der Ebay Käufer dann mit mir als Privatperson und Besitzer einen schriftlichen Kaufvertrag über das Fahrzeug abgeschlossen. In dem Kaufvertrag steht Fahrzeug gekauft wie gesehen von Privat als Bastlerfahrzeug unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung.
Der Ebay Verkaufsagent handelt gewerblich nicht mit Autos sondern Elektronik Neuware
Was nun, wie ist die Rechtslage, muss ich das Auto als Privatperson zurücknehmen ?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen das Auto nicht zurücknehmen.
Die Gegenseite muß beweisen, daß das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe nicht dem vereinbarten Zustand entsprach bzw. arglistig Mängel verschwiegen wurden.
Der Ebay-Agent ist hierbei irrelevant, weil der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer geschlossen wurde.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.