Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
sicherlich werden Sie damit rechnen müssen, gerade im Falle eines Strafantrages, weiteren Angriffen ausgesetzt zu sein.
Denn das, was Sie schildern, lässt eher die Vermutung zu, dass die Exmieterin krankhaftes Geltungsbedürfnis hat. Hier sind sicherlich schon Ansätze des Stalking erkennbar, zumal sie offenbar schon amtsbekannt ist. Das würde eine weitere Straftat nach § 238 StGB
darstellen.
Weiterer "Streß" wird also sicherlich vorprogrammiert sein.
Gleichwohl kann man Ihnen nur dazu raten, Strafantrag stellen zu lassen. Denn die Vorwürfe sind derart ungeheuerlich, dass man sie kaum auf sich beruhen lassen kann. Insbesondere auch die Tätigkeit im Rahmen der Betreuung wird darunter leiden können.
Sofern Sie also bereit sind, den "Streß" auf sich zu nehmen, sollten Sie hier weiter vorgehen.
Die Beweislage dürfte nach Ihren Angaben mehr aus ausreichend sein.
Hier wird entweder eine Geldstarfe oder sogar eine Freiheitstrafe in Betracht kommen, je nach den Voreintragungen der Exmieterin.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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