Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ich rege an, gegen Ihre Schwester wegen Verleumdung und übler Nachrede straf- und zivilrechtlich vorzugehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß eventuell ausländisches Recht anwendbar ist, da Ihre Schwester im Ausland wohnt.
Zudem rege ich an, zu prüfen, ob ein Betreuungsantrag gegen Ihre Schwester möglich ist. Auch hier ist das ausländische Recht zu beachten.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Diese Antwort ist vom 19.08.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Soll ich zur Polizei gehen?
Meine Schwester lebt in Österreich, hat mich allerdings hier in Deutschland verunglimpft. Sie agierte von Österreich aus, telefonisch und schriftlich.
Betreuungsantrag? Der Ehemann meiner Schwester ist Arzt und schirmt diese und ihre Aktionen ab.
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich rege an, die österreichische Polizei zu informieren.
Zusätzlich sollten Sie einen dortigen Kollegen Ihres Vertrauens zu Rate ziehen.
Für die Beurteilung eines Betreuungsantrages ist (nach deutschem Recht) ein Psychiater zuständig, der nach dem Ermessen des Gerichtes benannt wird. Ich rege an, auch insoweit einen österreichischem Kollegen Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber