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13 Ergebnisse für rechnung kunde mahnbescheid

Filter Kaufrecht
Haftung eines Warenagenten gegenüber einen Onlineshop
vom 11.8.2021 für 48 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Betrüger haben Bestellungen im Namen und auf Rechnung ihrer "Arbeitnehmer" bei uns ausgelöst. ... Nachdem die Zahlungen (zum Teil mehrfach) zurückbelastet wurden, haben wir unsere "Kunden" angeschrieben, welche uns über den Betrug informiert haben. ... Die Bezahlung der Rechnungen lehnten sie ab.
Retoure kommt nicht an - Mahnbescheid
vom 30.6.2020 für 25 €
Kunde öffnet Spiel und bekommt Key von Publisher. ... Händler stellt Käufer den vollen Spielpreis in Rechnung ohne Gutscheinbezug. ... Mahnbescheid kommt.
Defekte Ware auf Rechnung geliefert bekommen, dann Mahnbescheid und keine Ware
vom 23.10.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Guten Tag, als gewerblicher Kunde bestellte ich bei einem gewerblichen Händler (B2B) ein neues Computermainboard. Als Zahlungsmodalität wurde Lieferung auf offene Rechnung vereinbart. ... Nun hält der Händler weiterhin die Ware zurück und schickte einen Mahnbescheid dem ich insgesamt widersprochen habe.
Eigentumsvorbehalt und Diebstahl
vom 8.12.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
. - Kunde bringt für Samstag ein Fahrzeug (genauer einen Anhänger). - An diesem Anhänger wird eine neue Plane montiert. - Durch den vorab getätigten Schriftverkehr, kam bei herum, das der Kunde die Plane bar bei Abholung bezahlen wollte. - Nun kam der Kunde machte eine Abnahme und unterschrieb den Lieferschein schon mal. - Der Kunde hatte keine Bargeld dabei und wollte dieses jetzt holen fahren. - Der Samstag verstrich, die Bundesliga war auch fertig, aber weit und breit kein Kunde. - Nun gut, "Feierabend" gemacht und ab nach Hause. - Am Montag war das Fahrzeug weg! Kunde angerufen:,,Ja, schickst du Rechnung!" ... Auf einen "normalen" Mahnbescheid habe ich bei der Sache keine Lust mehr bzw. das wird nicht fruchten...
Rückgabe von Ware trotz Mahnbescheid?
vom 22.3.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Das hat er aber nicht getan, die Rechnung war im März längst überfällig und ich sendete Ihm daher letztendlich mit Frisetzung zur Zahlung eine letzte Aufforderung. ... Jetzt meine Frage: Bin ich rein rechtlich immer noch zur Rücknahme des Artikels (nach über 2,5 Monaten, wo er diesen nicht zurückgeschickt hat) verpflichtet sofern er mir diesen zurücksendett (trotz bereits zugestelltem, gerichtlichen Mahnbescheid) oder kann ich auf die Zahlung des kompletten Betrags bestehen und ihm dieses so mitteilen? Es handelt sich übrigens bei beiden Vertragsparteien um GmbH´s und der Wortlaut bzgl. der Rücknahme in der Mail vom 07.01.2010 lautete wie folgt: "Sie können mir den Artikel natürlich zurücksenden, ich werde die Rechnung nach Wareneingang dann entsprechend korregieren."
Kunde zahlt handwerkliche Leistung nicht
vom 30.10.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, ein Handwerker hat im Mai 08 eine Leistung beim Kunden erbracht (Malerarbeiten etc. auf Basis eines KV) und im Juni nach Abnahme des Arbeiten (vermutlich nur mündlich) die Rechnung (schriftlich) dazu geschrieben und dem Kunden übergeben. Die Rechnung wich vom KV ab, da der Kunde Sonderwünsche (Zusatzleistungen Material "Rollos" etc.) hatte. Nach gemeinsamer Besprechung der Rechnung akzeptierte dieser (verbal) die Rechnung.
Zahlungsverzug. Kunde reagiert erst zwischen Beantragung u. Zustellung d.Mahnbescheid
vom 8.2.2005 10 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Beantragung eines Mahnbescheides am 02.02.2004. ... Sinngemäßer Inhalt: -Er habe gar keine Rechnung erhalten -Programm wurde nicht gemäß Pflichtenheft erstellt. ... Oder auf Einschreiben des Kunden reagieren, es als erste Mängelrüge werten, um Auflistung der Mängel bitten und Mahnbescheid zurückziehen?
Schuldner will seine Rechnung nicht bezahlen...
vom 13.1.2005 20 € Historischer Preis
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Guten Abend.Ich warte nun schon seit über einem Jahr auf die Bezahlung meiner Rechnung.Am 30.12.04 sendete ich dann noch einmal eine Erinnerung mit Rechnung über 1000Euro für ausgelieferte Ware an den Schuldner.Außerdem hat der Schuldner sich noch Ware für 4000Euro reservieren lassen,die ich allerdings ohne Komplettzahlung nicht mehr ausgeliefert habe.Diese Reservierung wurde mit 100Euro anbezahlt.Ich muß dazu sagen,es handelte sich um einen damaligen guten Kunden,der sonst immer seine Rechnungen bezahlt hatte,sonst hätte ich ihm auch keinen Verfügungsrahmen über 1000Euro eingerichtet.Die Ware wurde immer ausgeliefert oder er holte diese im Laden ab.Es gibt hierfür natürlich auch Zeugen.Unterschrieben hat er allerdings nichts.Allerdings seine Rechnung bekommen.Der nette Mann kann auch keinerlei Quittungen zwecks Bezahlung für irgendwelche Käufe mehr vorlegen.Nun rief mich am 31.12.04 seine schwerkranke Mutter an(daran erkennt man schon einmal den Charakter dieses Herrn)und schlug mir eine einmalige Überweisung über 100Euro vor,die ich natürlich dankend abgelehnt hatte.Nun wollte Sie ihren Sohn,dem wir auf keinen Fall mehr etwas verkaufen sollen, die nächste Woche in unseren Laden schicken,damit wir wenigstens über diesen 1000Euro Betrag einen Ratenabzahlungsvertrag schriftlich ausfertigen sollten.Ich willigte ein und würde dann auch auf die Erfüllung der weiteren reservierten Ware über 3900Euro verzichten und versuchen, diese andersweitig zu verkaufen.Leider hat sich der 30jährige Sohn bis heute hier nicht sehen lassen,allerdings bekam ich nun einen Schrieb von seinem Rechtsanwalt,worin er behauptet,die gekaufte Ware unverzüglich bar bezahlt zu haben.Dazu schreibt der RA: Offene Kaufpreisforderungen gibt es mithin nicht.Was verstehe ich denn als Laie unter diesem Satz?? Desweiteren schreibt der RA: Soweit unser Mandant um Reservierung gewisser Ware gebeten hatte,war keine Reservierungsgebühr vereinbart worden.Aus der Reservierung stehen Ihnen mithin keinerlei Zahlungsansprüche zu.Die Bitte um Reservierung nimmt unser Mandant hiermit im Übrigen zurück.Wir stellen fest,daß Ihnen keinerlei Zahlungsansprüche gegen unseren Auftraggeber zustehen.Meine Frage nun: Kommt dieser nette gewissenlose Kunde nun wirklich so einfach davon und ich muß selbst auf meine Bezahlung der Rechnung über 1000Euro der ausgehändigten Ware verzichten??Den gerichtlichen Mahnbescheid lasse ich dann dem Schuldner zukommen oder der Kanzlei??