Guten Abend.Ich warte nun schon seit über einem Jahr auf die Bezahlung meiner Rechnung.Am 30.12.04 sendete ich dann noch einmal eine Erinnerung mit Rechnung über 1000Euro für ausgelieferte Ware an den Schuldner.Außerdem hat der Schuldner sich noch Ware für 4000Euro reservieren lassen,die ich allerdings ohne Komplettzahlung nicht mehr ausgeliefert habe.Diese Reservierung wurde mit 100Euro anbezahlt.Ich muß dazu sagen,es handelte sich um einen damaligen guten Kunden,der sonst immer seine Rechnungen bezahlt hatte,sonst hätte ich ihm auch keinen Verfügungsrahmen über 1000Euro eingerichtet.Die Ware wurde immer ausgeliefert oder er holte diese im Laden ab.Es gibt hierfür natürlich auch Zeugen.Unterschrieben hat er allerdings nichts.Allerdings seine Rechnung bekommen.Der nette Mann kann auch keinerlei Quittungen zwecks Bezahlung für irgendwelche Käufe mehr vorlegen.Nun rief mich am 31.12.04 seine schwerkranke Mutter an(daran erkennt man schon einmal den Charakter dieses Herrn)und schlug mir eine einmalige Überweisung über 100Euro vor,die ich natürlich dankend abgelehnt hatte.Nun wollte Sie ihren Sohn,dem wir auf keinen Fall mehr etwas verkaufen sollen, die nächste Woche in unseren Laden schicken,damit wir wenigstens über diesen 1000Euro Betrag einen Ratenabzahlungsvertrag schriftlich ausfertigen sollten.Ich willigte ein und würde dann auch auf die Erfüllung der weiteren reservierten Ware über 3900Euro verzichten und versuchen, diese andersweitig zu verkaufen.Leider hat sich der 30jährige Sohn bis heute hier nicht sehen lassen,allerdings bekam ich nun einen Schrieb von seinem Rechtsanwalt,worin er behauptet,die gekaufte Ware unverzüglich bar bezahlt zu haben.Dazu schreibt der RA: Offene Kaufpreisforderungen gibt es mithin nicht.Was verstehe ich denn als Laie unter diesem Satz?? Desweiteren schreibt der RA: Soweit unser Mandant um Reservierung gewisser Ware gebeten hatte,war keine Reservierungsgebühr vereinbart worden.Aus der Reservierung stehen Ihnen mithin keinerlei Zahlungsansprüche zu.Die Bitte um Reservierung nimmt unser Mandant hiermit im Übrigen zurück.Wir stellen fest,daß Ihnen keinerlei Zahlungsansprüche gegen unseren Auftraggeber zustehen.Meine Frage nun: Kommt dieser nette gewissenlose Kunde nun wirklich so einfach davon und ich muß selbst auf meine Bezahlung der Rechnung über 1000Euro der ausgehändigten Ware verzichten??Den gerichtlichen Mahnbescheid lasse ich dann dem Schuldner zukommen oder der Kanzlei??