Übernahme von Gewährleistungskosten
vom 28.5.2023
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich habe als Privatperson einen Gebrauchtwagen (6000,-) von einem kleinen Händler gekauft (Kaufvertrag von gewerblich an privat). Bei Gebrauchtwagen gilt eine einjährige Gewährleistung (ist auch Vertragsbestandteil), die nach meinem Verständnis bedeutet, dass bereits beim Kauf bestehende Mängel vom Verkäufer zu beheben sind. ... Nachdem der Fehler drei Monate vor Ablauf der Gewährleistung erneut aufgetreten ist, habe ich den Verkäufer kontaktiert um einen Termin für eine Fehlerbehebung zu vereinbaren.