Zwangsvollstreckung - Hilfe mit Bank, damit ich über ALG 1 verfügen kann
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Soweit Beträge, die nach dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet waren, zunächst nicht an die Gläubigerin zu überweisen sind, bleibt die Pfändung weiterhin bestehn; diese hat die Drittschuldnerin zurückzuhalten und darf sie weder an die Gläubigerin noch an den Schuldner auszahlen. gez. Rechtspfleger Zu meiner Frage: Komme ich nunmehr durch diesen Beschluss an mein Geld (ALG1-Leistung?) ... Mein Problem ist, ich komme seit wochen jetzt an keinen einzigen Cent und brauch dringend etwas Geld zu Leben.