von Rechtsanwältin Nina Marx
Er machte geltend, daß wir beide, sowohl ich als auch meine Lebensgefährten sind sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch freiberuflich als Heilpraktiker tätig, wir auch für den auf mich angemeldeten KFZ GEZ-Gebühren zahlen müssten. ... Ich machte weiterhin geltend, alles per Telefon, (was mich stutzig machte war, daß er sich über seine hohe Handy-Rechnung beklagte, er würde schon zu viel Geld vertelefonieren), daß ich es doch nicht sei, die dem Bayerischen Rundfunk nachweisen müßte, daß ich keinen Radio im Auto gehabt hätte.